Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB Berechtigungsanfrage - wie reagieren?

Wegen der vermutlich angeblich unzulässigen Verwendung der geschützten Marke "BVB" erhielt einer unserer Mandanten kürzlich eine Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH. Wie in einem solchen Fall vorzugehen ist, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.

Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, die im Auftrag der BVB Merchandising GmbH tätig wird, schrieb unseren Mandanten an und erklärte ihm, dass aufgrund eines Angebots unseres Mandanten auf eBay der Verdacht im Raum stehe, dass unser Mandant die Markenrechte der BVB Merchandising GmbH verletzt haben könnte. Bei diesem Unternehmen handelt es sich um ein Tochterunternehmen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, mithin dem bekannten Fußballclub. Die BVB Merchandising GmbH ist Markeninhaberin unter anderem der geschützten Marke "BVB".

Unser Mandant soll, so heißt es in dem Schreiben, auf eBay Textilien zum Kauf angeboten haben und diese mit dem Namen "BVB" beworben haben, obwohl es sich nicht um Originalware gehandelt haben soll. Insbesondere seien die Textilien nicht durch die BVB Merchandising GmbH selbst in den Verkehr gebracht worden. Daher wird unser Mandant dazu aufgefordert, binnen einer bestimmten Frist Stellung zu dem Vorwurf der Markenrechtsverletzung zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus er sich ein Recht zur Benutzung der Marke "BVB" ableite.

Ansprüche werden, wie für eine Berechtigungsanfrage üblich, nicht geltend gemacht. Außerdem verlangen die Anwälte auch keine Kostenerstattung für ihre Tätigkeit, wie es für Abmahnungen üblich wäre. Bei eine Berechtigungsanfrage handelt es sich nämlich rechtlich gesehen gerade nicht um eine Abmahnung, sondern allenfalls um eine "Vorstufe" zu einer Abmahnung. Berechtigungsanfrage werden in solchen Fällen versendet, in denen beispielsweise der Sachverhalt für die Gegenseit nicht völlig klar ist oder neben einer Markenrechtsverletzung auch andere Schutzrechtsverletzungen in Betracht kommen könnten, wie z.B. eine Urheberrechtsverletzung. Die Berechtigungsanfrage stellt lediglich eine Vermutung für ein möglicherweise rechtswidriges Handeln des Adressaten auf. So finden sich am Ende eines solchen Schreibens regelmäßig Formulierungen wie die folgende:

„Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum Datum mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das beanstandete Verhalten an den Tag zu legen.“

FAQs zum Thema „Berechtigungsanfrage“:

  1. Was ist überhaupt eine „Berechtigungsanfrage“?
    Hierbei handelt es sich um eine Vorstufe zu einer Abmahnung. Im Rahmen einer Berechtigungsanfrage werden noch keine konkreten Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Sie dient lediglich der Vorbereitung einer Abmahnung.
  2. Warum wird nicht direkt eine Abmahnung ausgesprochen?
    Dies geschieht deshalb nicht, weil der Sachverhalt nicht völlig klar ist. Es kann z.B. fraglich sei, aus welchen Gesichtspunkten ein Unterlassungsanspruch besteht (z.B. markenrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) oder ob gewerbliches Handeln vorliegt.
  3. Was ist der Unterschied zwischen Berechtigungsanfrage und Abmahnung?
    In einer Abmahnung wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. In einer Berechtigungsanfrage fehlen diese Passagen.
  4. Woran erkenne ich klassischerweise eine Berechtigungsanfrage?
    An der wort- oder inhaltsgleichen Passage, die wie folgt lautet: „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“

Wie sollte reagiert werden?

Die richtige und rechtzeitige Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage kann dem Adressaten eine Menge Kosten ersparen. Denn sofern tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegen sollte, was im Einzelfall unbedingt durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden sollte, kann unter Umständen eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies hätte zur Folge, dass die Gegenseite keine hierauf gestützte Abmahnung mehr aussprechen könnte. Daher könnte sie auch keine Kostenerstattung für die Rechtsanwaltskosten verlangen.

Unser Tipp:

Sofern Sie also eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren! Vielmehr raten wir dazu, den gesamten Sachverhalt durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Je nachdem, ob die von der Gegenseite vermutete Rechtsverletzung vorliegt oder nicht, bestehen verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Gesetzte Fristen sollten daher unbedingt beachtet werden - auch um zu verhindern, dass doch noch eine (kostenpflichtige) Abmahnung ausgesprochen wird.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hat in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Zahl an Mandanten vertreten, die eine Berechtigungsanfrage erhalten hatten. Je nach dem jeweiligen Einzelfall haben wir entsprechend eine Verteidigungsstrategie entwickelt, um für unsere Mandanten das bestmögliche und kostengünstige Ergebnis zu erzielen. Sofern sie ebenfalls Adressat eine Berechtigungsanfrage sind, bieten wir Ihnen gerne eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu Ihr schreiben einfach per E-Mail zu, wir rufen sie kostenfrei zurück.

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