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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wettbewerbsverletzungen auf eBay: "Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb" mahnt ab

Der "Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V." hat einen unserer Mandanten wettbewerbsrechtlich abgemahnt. Gegenstand der Abmahnung sind angebliche Wettbewerbsrechtsverletzungen unseres Mandanten auf eBay.

Innerhalb der eBay Angebote unseres Mandanten soll dieser gegen folgende wettbewerbsrechtlich relevante Regeln verstoßen haben:

  • Fehlende Angabe des primär verantwortlichen Lebensmittelunternehmer gemäß Art. 8 Abs.1 LMIV bei Verkauf von vorverpackten Lebensmitteln
  • Unzulässige Verwendung gesundheitsbezogener Aussagen

Beide angeblichen Rechtsverletzungen könnten vom Wettbewerbsverband "Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V." abgemahnt werden, da sie Marktverhaltensregeln im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellten. Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. ist ein Wettbewerbsverein, eingetragen beim Amtsgericht München. Er wurde in die Liste der qualifizierten Einrichtungen gem. § 4 UKlaG beim Bundesjustizamt aufgenommen. Gemäß § 2 Absatz 1 der Satzung des Vereins ist der Verein zur Führung von Verbandsklagen im Interesse der Verbraucher berechtigt, somit auch abmahnbefugt. Der Verein ist also grundsätzlich dazu befugt, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen auszusprechen.

Forderungen:

Aufgrund dieser vermeintlichen Rechtsverletzungen verlangt der Wettbewerbsverband von unserem Mandanten neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von 243,95 €.

Wie reagieren?

Wie der uns aktuell vorliegende Fall wieder einmal zeigt, haben Onlinehändler eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften zu beachten. Diese ergeben sich zwar zum Teil aus recht "bekannten" Gesetzen wie dem BGB oder dem TMG, jedoch zum Teil auch aus der Allgemeinheit eher unbekannten Verordnungen oder Gesetzen, wie vorliegend z.B. der LMIV. Daher sollten Sie, wenn Sie als Onlinehändler tätig sind oder planen, sich ein solches Geschäft auszubauen, sich am besten zuvor vorbeugend von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Dieser wird Ihnen auch die vermeintlich unbekannten Vorschriften aufzeigen und Ihnen bei der Umsetzung derselben behilflich sein. Auch hier gilt der Grundsatz: Vorsorge ist besser als Nachsorge.

Wenn Sie jedoch wie vorliegend eine Abmahnung mit dem Vorwurf eines vermeintlichen Verstoßes erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, ebenfalls einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Abmahnung zu beauftragen. So kann die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beendet werden. Bei Erhalt einer Abmahnung oder Zustellung einer Klage sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist unter anderem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und daher unter anderem auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter unserer Rufnummer 0 230 7 - 17 0 62 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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