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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

dpa Picture-Alliance verlangt Schadensersatz | Schreiben der KSP Rechtsanwälte

Einen unserer Mandanten erreichte kürzlich ein Forderungsschreiben der Anwaltskanzlei KSP im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH aus Frankfurt. Wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung verlangt man Zahlung von knapp über 500 €.

Unser Mandant soll auf der von ihm betriebenen Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Foto der dpa Picture-Alliance unerlaubt eingesetzt haben, schreiben die Anwälte KSP (Dr. Seegers, Dr. Frankenheim). An dem Bild stehe der dpa Picture-Alliance allerdings das ausschließliche Nutzungsrecht zu. Unser Mandant habe keine Zustimmung zur Verwendung erhalten. Daher müsse unser Mandant gem. § 97 Abs. 2 UrhG Schadensersatz leisten. Dieser werde auf Basis der Lizenzanalogie berechnet. Der Schadensersatzbetrag belaufe sich auf 350,00 €. Hinzu kämen 85,00 € für Dokumentationskosten, ein geringer Betrag Zinsen und Rechtsanwaltskosten i.H.v. 70,20 €.

"Angebot":

In dem Schreiben heißt es am Schluss, dass bei fristgerechter Zahlung sich die gesamte Angelegenheit erledigt habe und keine Abmahnung ausgesprochen werde. Hintergrund: Sollte die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen worden sein, hat der Inhaber des Urheberrechts grundsätzlich auch einen Unterlassungsanspruch. Dieser wird klassischerweise mit einer Abmahnung geltend gemacht.

Wie reagieren?

Dieses "Angebot" mag auf den ersten Blick womöglich "gut" erscheinen. Gleichwohl raten wir jedoch unbedingt dazu, bei Erhalt eines solchen Schreibens die gesamte Angelegenheit zunächst von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüfen zu lassen. Ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, sollte umfassend überprüft werden. Ohne diese bestehen nämlich grundsätzlich gar keine Ansprüche. Und delbst für den Fall, dass eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegen sollte, kann der geltend gemachte Geldbetrag noch zu hoch sein. Ein Rechtsanwalt sollte daher auf das Schreiben reagieren, nachdem er den Sachverhalt entsprechend juristisch geprüft hat. Lassen Sie sich also spezialisiert beraten.

Die wichtigsten Verhaltenstipps bei Erhalt einer Abmahnung:

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Wir helfen Ihnen bundesweit

Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht berät und vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Verfahren weisen wir große Erfahrungswerte gerade im Bereich des Urheberrechts auf. Sehen Sie sich gerne auf unserem Abmahnblog www.abmahnblog-heidicker.de um, wo wir über zahlreiche Fälle unserer Kanzlei berichtet haben.

Wir stehen daher auch Ihnen sehr gerne mit unserer Erfahrung und Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
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  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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