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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Desinfektionsmittel auf eBay angeboten: Abmahnung von Apotheker Christian Kraus durch die Diekmann Rechtsanwälte

Wegen angeblich wettbewerbsverletzendem Verkauf von Desinfektionsmittel auf der bekannten Internethandelsplattform eBay lässt der Inhaber der "Apotheke im Kaufland" Christian Kraus aus Pforzheim über die Diekmann Rechtsanwälte Abmahnungen aussprechen.

In den Abmahnungen wird gerügt, dass der Abmahn-Empfänger angeblich gegen wettbewerbsschützende Vorschriften verstoßen habe, als er über eBay Desinfektionsmittel zum Kauf angeboten habe. Da Herr Kraus in seiner "Apotheke im Kaufland" ebenfalls Desinfektionsmittel zum Kauf anbiete, bestehe ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen ihm und dem Abmahnungs-Empfänger. Folgende angebliche Verstöße will Herr Kraus im eBay-Angebot für Desinfektionsmittel festgestellt haben:

  • Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PangV), da nicht angegeben worden sei, dass der Preis inkl. Mehrwertsteuer sei.
  • Fehlende Pflichtangaben zum Biozidprodukt:​​​
    • Verstoß gegen Art. 72 der Biozidverordnung: Es fehle der Hinweis "Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen."
    • (weiterer) Verstoß gegen Art. 72 der Biozidverordnung, da das Desinfektionsmittel in unzulässiger Weise beworben worden sei
  • Fehlende Pflichtangaben im Angebot gemäß §§ 312 ff. BGB:
    • Keine Belehrung über einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen
    • Keine Belehrung über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
    • Keine Belehrung über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht
    • Keine Belehrung über das Widerrufsrecht und fehlende Muster-Widerrufsbelehrung

All diese angeblichen Verstöße seien zugleich wettbewerbswidrig im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und könnten daher von Mitbewerber Herr Kraus abgemahnt werden. Folgende Ansprüche werden in der Abmahnung geltend gemacht:

  • Unterlassungsanspruch, zu Erfüllen durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Kostenerstattung für den anwaltlichen Ausspruch der Abmahnung i.H.v. 1.474,89 Euro

Wie wir die Abmahnung einschätzen:

Gerade aufgrund der anhaltenden Corona-Krise ist Desinfektionsmittel neben anderen Produkten ein sicherlich begehrtes Produkt. Dies führt vermehrt zu Abmahnungen. In rechtlicher Sicht stellt die Abmahnung der Diekmann Rechtsanwälte eine klassische wettbewerbsrechtliche Abmahnung dar, wie wir sie zuhauf in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz schon vorliegen hatten. Wir kennen die Fallstricke, die es heißt zu vermeiden und auch die Möglichkeiten einer erfolgreichen Verteidigung. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten. Bei Erhalt einer Abmahnung beachten Sie bitte wichtige Grundregeln: Kanzleiinhaber und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker erklärt Ihnen im Ratgebervideo, worauf Sie unbedingt achten sollten!

Getreu dem Motto "Vorsorge ist besser als Nachsorge" bietet unsere Fachanwaltskanzlei die kontinuierliche Beratung für Onlinehändler an. Denn vorliegende Fälle zeigen wieder einmal, dass Onlinehändler eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften zu beachten haben. Diese ergeben sich zwar zum Teil aus recht "bekannten" Gesetzen wie dem BGB oder dem TMG, jedoch zum Teil auch aus der Allgemeinheit eher unbekannten Verordnungen oder Gesetzen, wie vorliegend z.B. der LMIV. Daher sollten Sie, wenn Sie als Onlinehändler tätig sind oder planen, sich ein solches Geschäft auszubauen, sich am besten zuvor vorbeugend von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten lassen. Dieser wird Ihnen auch die vermeintlich unbekannten Vorschriften aufzeigen und Ihnen bei der Umsetzung derselben behilflich sein. Auch hier gilt der Grundsatz: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Mit unserem AGB Update Paket bieten wir ein individuelles und maßgeschneidertes Paket an, bei dem Sie die Gefahr von Abmahnungen bannen können. Informationen hierzu finden Sie hier auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem YouTube-Kanal.

Abmahnung erhalten? Bundesweite Hilfe:

Wenn Sie jedoch wie vorliegend eine Abmahnung mit dem Vorwurf eines vermeintlichen Verstoßes erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, ebenfalls einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung und Bearbeitung Ihrer Abmahnung zu beauftragen. So kann die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beendet werden. Bei Erhalt einer Abmahnung oder Zustellung einer Klage sollten Sie unmittelbar anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir stehen Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker ist unter anderem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und daher unter anderem auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter unserer Rufnummer 0 230 7 - 17 0 62 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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