Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Wir beraten Sie bei Erhalt einer BVB Merchandising Berechtigungsanfrage

Die BVB Merchandising GmbH ist Inhaberin der Marke "BVB". In regelmäßigen Abständen vertritt unsere Anwaltskanzlei Mandanten, die von den Rechtsanwälten Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH mit einer sogenannten Berechtigungsanfrage angeschrieben wurden. Haben Sie ebenfalls eine solche erhalten?

Vorneweg: Die richtige und rechtzeitige Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage ist von entscheidender Bedeutung. Hierdurch können Sie verhindern, dass Sie die Anwaltskosten der gegenerischen Anwaltskanzlei erstatten müssen. Daher sollten Sie bei Erhalt einer Berechtigungsanfrage unbedingt die folgenden Tipps und Ratschläge beachten.

Was ist eine "Berechtigungsanfrage"?

Mit einer Abmahnung macht die Gegenseite bei Ihnen Ansprüche geltend, weil sie angeblich gegen eine bestimmte Vorschrift verstoßen haben sollen. Beispielsweise wird Ihnen in einer Abmahnung vorgeworfen, die Markenrechte der Gegenseite verletzt zu haben (Markenrechtsverletzung).

In einer Berechtigungsanfrage werden bei Ihnen keine Ansprüche geltend gemacht. Insbesondere werden Sie nicht dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder Zahlungen zu leisten. Mit einer Berechtigungsanfrage versucht die Gegenseite, den Sachverhalt zunächst aufzuklären, bevor etwaige Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Es könnte also z.B. sein, dass die Gegenseite den Verdacht hat, dass Sie Markenrechte verletzt habe könnten. Da sich die Gegenseite hierbei womöglich aber nicht sicher ist, verzichtet sie auf den Ausspruch einer formellen Abmahnung. Stattdessen sendet Sie Ihnen eine Berechtigungsanfrage, in der sie von Ihnen erfahren will, warum Sie sich berechtigt sehen, z.B. ein bestimmtes Produkt im Internet zu verkaufen.

In einem aktuellen Fall in unserer Kanzlei soll unser Mandant Aufkleber über eBay verkauft haben, die - möglicherweise, so die Gegenseite - die Markenrechte der BVB Merchandising GmbH verletzen könnten. Daher wird unser Mandant aufgefordert,

"Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus Sie ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marke ... ableiten."

An diesem Passus ist der Unterschied zwischen Abmahnung und Berechtigungsanfrage gut zu erkennen: Unser Mandant soll sich "nur" dazu äußern, wieso er - angeblich - möglicherweise die Markenrechte der Gegenseite verletzt hat.

Welche Reaktionen auf eine Berechtigungsanfrage sind denkbar?

Im Wesentlichen gibt es drei denkbare Reaktionsmöglichkeiten, von denen jedoch nur eine zu empfehlen ist:

  1. Sie ignorieren das Schreiben. Nach Ablauf der gesetzten Frist könnte dann eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen werden.
  2. Sie antworten der absendenden Kanzlei formlos, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Eine kostenpflichtige Abmahnung dürfte mit höchster Wahrscheinlichkeit folgen.
  3. Sie lassen Ihren Fall von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Sofern dieser eine Markenrechtsverletzung feststellt, gibt er für Sie eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung nach dem Hamburger Brauch ab. Die Gegenseite kann von Ihnen sodann nicht die Kostenerstattung für angefallene Anwaltskosten verlangen.

Sie sehen: Eine Berechtigungsanfrage sollte unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Durch die richtige Reaktion kann die Geltendmachung der gegenerischen Anwaltskosten verhindert werden. Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Kompetenz - wir vertreten Sie im gesamten Bundesgebiet.

Nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage sollten Sie daher umgehend Kontakt mit einem auf das Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aufnehmen. Es ist von entscheidender Bedeutung, nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage unverzüglich einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung der gesamten Angelegenheit und der richtigen Reaktion zu beauftragen. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei, wir haben in der Vergangenheit zahlreichen Mandanten, die eine Berechtigungsanfrage erhalten hatten, erfolgreich weitergeholfen.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Gerne können Sie uns Ihre Berechtigungsanfrage auch per E-Mail zusenden. Wir prüfen Ihren Fall und rufen Sie zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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