Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage BVB erhalten? Dann sollten Sie gezielt reagieren!

Haben Sie ebenfalls eine Berechtigungsanfrage der Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen aus München im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten? So erging es vor Kurzem einem unserer Mandanten. Wie Sie in diesem Fall reagieren sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Die BVB Merchandising GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, mithin dem bekannten Bundesligisten aus Dortmund. Die BVB Merchandising ist Inhaberin der geschützten Marken "BVB", "Borussia Dortmund" und "BVB 09". All diese Marken sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen.

Unser Mandant erhielt kürzlich ein Schreiben der Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen, die im Auftrag der BVB Merchandising GmbH tätig werden. In dem Schreiben heißt es, dass die BVB Merchandising GmbH Kenntnis davon erlangt habe, dass unser Mandant über seinen eBay-Account Produkte zum Kauf anbiete, die mit den genannten geschützten Marken der BVB Merchandising GmbH beworben worden sein sollen. Es handelt sich dabei um Produkte, die aufgrund der Corona-Pandemie eine hohe Nachfrage bekommen haben. Weil die Verwendung der Marken mutmaßlich unzulässig sei, fordert die gegnerische Anwaltskanzlei unseren Mandanten auf, innerhalb einer bestimmten Frist mitzuteilen, woraus er sich das Recht herleite, die Marken zu benutzen.

Darum geht es bei einer Berechtigungsanfrage:

  • Die Gegenseite will von Ihnen wissen, warum Sie die geschützten Marken nutzen.
  • Die Gegenseite vermutet, dass Sie die Marken unberechtigt, also rechtswidrig nutzen.
  • Allerdings fehlen der Gegenseite dafür möglicherweise Nachweise, weshalb (noch) keine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen wird.
  • Für eine Berechtigungsanfrage kann die Gegenseite von Ihnen nicht die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangen - anders als bei Abmahnungen.

Woran erkenne ich eine Berechtigungsanfrage?

Im Unterschied zu einer Abmahnung werden in einer Berechtigungsanfrage noch keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht. Während in einer Abmahnung grundsätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird, heißt es in der Berechtigungsanfrage oft:

"Wir geben Ihnen die Möglichkeit, bis zum ... Stellung zu dem Vowurf der Markenverletzung zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus Sie ein Recht zur Markennutzung herleiten."

Eine Berechtigungsanfrage sollten Sie aber keinesfalls ignorieren, obwohl in ihr keine Ansprüche geltend gemacht werden. Denn unsere Erfahrung sagt uns, dass regelmäßig eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen wird, wenn Mandanten eine Berechtigungsanfrage zunächst ignoriert haben. Dies gilt es, schon aus Kostensicht, zu vermeiden.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Berechtigungsanfrage reagieren?

Vorneweg: Ignorieren Sie das Schreiben bitte nicht. Reagieren Sie aber bitte auch nicht selbständig, da juristischen Laien hierbei oft schnelle und folgenschwere Fehler unterlaufen könnten. Lassen Sie besser den gesamten Fall von einem auf dem Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz umfassend überprüfen und besprechen mit ihm das individuelle Vorgehen. Durch eine gezielte und spezialisierte Vorgehensweise ist es möglich, dass Sie keine Anwaltskosten der Gegenseite erstatten müssen. Denn sofern tatsächlich eine Markenrechtsverletzung gegeben sein sollte - was zunächst überprüft werden muss -, kann ggf. eine vorbeugende strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese macht es der Gegenseite nicht mehr möglich, eine auf den Unterlassungsanspruch gestützte kostenpflichtige Abmahnung gegen Sie auszusprechen. Das Vorgehen hängt aber von den Details des jeweiligen Einzelfalls ab. Es kann durchaus sein, dass schon keine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Wir haben in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht und Urheber- und Medienrecht in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen Mandanten vertreten, die eine Berechtigungsanfrage von verschiedenster Seite erhalten hatten.

Wir stehen auch Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Beachten Sie folgende Grundregeln, wenn Sie ein Anwaltsschreiben erhalten haben:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Absender
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung irgendwelcher Dokumente
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben
  • Rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen kompetent weiter
  • Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung, völlig unverbindlich!

Für unsere kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns Ihr Anwaltsschreiben per E-Mail zu.

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