Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Mehrere Berechtigungsanfragen der Anwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für BVB Merchandising

Mehrere Mandanten unserer Kanzlei haben kürzlich Berechtigungsanfragen der Anwaltskanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH erhalten. In den Schreiben, die jeweils keine Abmahnungen darstellen, geht es um die Marken "BVB", "BVB 09" sowie um Designs mit aktuellen und ehemaligen Lizenzspielern Roman Weidenfeller, Dedé, Marco Reus und Jadon Sancho.

Diese Spieler hätten in ihren Arbeitsverträgen eine Klausel, in der sämtliche Vermarktungsrechte betreffend ihres Namens und allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie sömtliche Markenrechte an ihrem Namen an den BVB übertragen würden. Unsere Mandanten sollen angeblich im Internet Produkte zum Kauf angeboten haben, die mit den Marken oder Namen oder Designs beworben wurden, ohne dass mutmaßlich hierfür eine Einwilligung des BVB vorgelegen habe. Durch die Verwendung der geschützten Marken oder der Designs zu den genannten Fußballspielern stehe der Vorwurf einer Marken-/ Persönlichkeitsrechtsverletzung im Raum. Unsere Mandanten werden daher unter Fristsetzung dazu aufgefordert, Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus sie sich ein Recht zur Benutzung der Marken/Namen/Designs ableiten.

Unterschied Abmahnung - Berechtigungsanfrage:

Während in einer Abmahnung bestimmte Ansprüche konkret geltend gemacht werden, stellt eine Berechtigungsanfrage gewissermaßen zunächst die "Vorstufe" zu einer Abmahnung dar. Eine Berechtigungsanfrage wird z.B. vor Ausspruch einer Abmahnung versendet, wenn der Sachverhalt nicht völlig klar ist. Es kann z. B. fraglich sein, ob überhaupt oder aus welchen Gesichtspunkten ein Unterlassungsanspruch besteht (z. B. markenrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Art) oder ob gewerbliches Handeln vorliegt. Eine Berechtigungsanfrage ist an der Passage „Zur Prüfung weiterer Schritte bitten wir Sie bis zum … mitzuteilen, aus welchem Grunde Sie sich für berechtigt halten, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen“ erkennbar.

Wie mit einer Berechtigungsanfrage umgehen?

Eine Berechtigungsanfrage sollten Sie aus Ihrem eigenen Interesse nicht ignorieren. Denn ohne eine Reaktion kann eine Abmahnung folgen, was auch regelmäßig der Fall sein dürfte. Reagieren Sie hingegen "richtig" auf eine Berechtigungsanfrage, kann die Gegenseite von Ihnen nicht mehr die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten verlangen.

Sollten Sie Adressat einer Berechtigungsanfrage sein, sollte das Ihnen vorgeworfene Verhalten unbedingt umgehend auf Rechtsmäßigkeit überprüft werden. Sollte sich der Verdacht der Markenrechtsverletzung anschließend erhärten, ist es unter kostenrechtlichen Gesichtspunkten von maßgeblicher Bedeutung, "richtig" zu reagieren. Man sollte sich hier noch einmal darauf besinnen, dass eine Berechtigungsanfrage die Vorbereitung zu einer offiziellen Abmahnung sein kann. Eine Abmahnung kann nicht unerhebliche Kostenfolgen auslösen. Wenn eine Berechtigungsanfrage also ignoriert würde oder "falsch" auf sie geantwortet würde, könnte eine teure Abmahnung die Folge sein. Jedoch richtet sich die "richtige" Reaktion auch nach der Sachlage des konkreten Einzelfalls. Sollte sich nach anwaltlicher Überprüfung des Sachverhalts herausstellen, dass eine Markenrechtsverletzung in Wirklichkeit gegeben ist, sollte an die Möglichkeit der Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung gedacht werden. Der bestehende Unterlassungsanspruch des Markenrechtsinhabers wäre vor dem Ausspruch einer Abmahnung erfüllt, Rechtsanwaltskosten könnten mithin nicht geltend gemacht werden. Es ist demzufolge von maßgeblicher Bedeutung, nach Erhalt einer Berechtigungsanfrage einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Prüfung Ihrer Angelegenheit und der richtigen Reaktion zu beauftragen. Vertrauen Sie auf unsere Kanzlei, wir haben in der Vergangenheit zahlreichen Klienten, die eine Berechtigungsanfrage erhalten hatten, erfolgreich weitergeholfen.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Gerne können Sie uns Ihre Berechtigungsanfrage auch per E-Mail zusenden. Wir prüfen Ihren Fall und rufen Sie zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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