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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP für Zapf Creation AG - BABY born

Die Anwaltskanzlei Zierhut IP (Intellectual Property Boutique) aus München hat kürzlich einen unserer Mandanten wegen angeblicher Markenrechtsverletzung abgemahnt. In der Abmahnung, die im Auftrag der Zapf Creation AG aus Rödental ausgesprochen wird, geht es um ein angeblich markenrechtsverletzendes Angebot unseres Mandanten auf eBay Kleinanzeigen.

Die Zapf Creation AG ist ein Anbieter von Kinderspielzeug. Unter anderem vertreibt das Unternehmen Spiel- und Funktionspuppen unter der Bezeichnung "BABY born". Dieser Begriff ist als Marke unter der Registernummer 002468346 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unser Mandant angeblich über die Internethandelsplattform eBay Kleinanzeigen Puppenbekleidung zum Kauf angeboten haben soll und diese unberechtigter Weise mit dem Begriff "BABY born" beworben haben soll. Bei den angebotenen Produkten handele es sich nicht um Originalware der Zapf Creation AG, weshalb die Bewerbung mit dem Begriff "BABY born" nicht zulässig sei. Vielmehr verstoße unser Mandant gegen das Markenrecht. Unter anderem begebe unser Mandant sich "in den Bereich der Sogwirkung der seit Jahrzehnten im Sektor der Spielzeugherstellung bekannten Marke 'BABY born', um von deren Anziehungskraft ... zu profitieren." Die Anwaltskanzlei Zierhut IP wirft unserem Mandanten also eine klassische Markenrechtsverletzung vor. Wegen dieser machen die gegnerischen Rechtsanwälte diverse Ansprüche geltend.

Geltend gemachte Ansprüche:

Zunächst wird unser Mandant aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Eine entsprechend als Muster vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung bereits beigefügt. Mit der Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung würde unser Mandant versprechen, in Zukunft nicht die Markenrechte der Zapf Creation AG zu verletzen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung müsste unser Mandant eine Vertragsstrafe an die Zapf Creation AG bezahlen.

Weiterhin wird unser Mandant aufgefordert, binnen einer Frist Auskunft unter anderem über den erzielten Erlös sowie die gewerblichen Abnehmer der Produkte zu erteilen. Hintergrund dieser angeforderten Auskunft ist regelmäßig, dass die Gegenseite anhand der Auskunft einen konkreten Schadensersatzbetrag berechnen möchte, der sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemacht wird.

Außerdem soll unser Mandant die für den Ausspruch der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite erstatten. Dieser Betrag wird in der Abmahnung mit 3.019,50 € beziffert.

Die Gegenseite unterbreitet in ihrer Abmahnung sodann ein Angebot zur außergerichtlichen Einigung. Gegen Zahlung von 2.305,40 € und Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung seien die sonstigen Ansprüche abgegolten und erledigt.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Grundsätzlich ist anzuraten, eine Abmahnung nicht zu ignorieren. Die Gegenseite könnte nach fruchtlosem Fristablauf zum Beispiel eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen, was zu deutlich höheren Kosten führen kann. Allerdings bedeutet dieser Rat nicht, dass die einer Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet werden sollte. Diese kann nachteilig für den Abgemahnten formuliert sein oder ein Schuldeingeständnis darstellen. Gerade im Bereich des Markenrechtes gelten oftmals sehr hohe Streitwerte. Daher ist es ganz entscheidend, sich bei Erhalt einer Abmahnung zunächst von einem im Markenrecht hoch kompetenten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beraten und vertreten zu lassen. Eine Abmahnung sollte immer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden und in einem zweiten Schritt dann das individuelle Verteidigungsvorgehen besprochen werden.

In der konkreten Abmahnung geht es um den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Dies ist an sich nicht untypisch und tägliche Beratungspraxis in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten und vertreten ständig zahlreiche Onlinehändler, Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Daher kennen wir die verschiedenen Verteidigungsstrategien und Handlungsoptionen sehr gut. Natürlich hängt das indivudelle Vorgehen immer von dem jeweiligen Einzelfall ab. Daher muss nach Erhalt einer Abmahnung zunächst der Sachverhalt aufgeklärt und dann überprüft werden, ob die gerügte angebliche Rechtsverletzung überhaupt gegeben ist. Im Bereich des Markenrechts liegt z.B. jedenfalls dann keine Markenrechtsverletzung vor, wenn die Markennennung eine rein beschreibende Angabe ist oder der Einwand der Markenerschöpfung erhoben werden kann. Wenn Sie daher ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG erhalten haben, sollten Sie diese im Einzelfall von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Wir stehen Ihnen hierzu natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und IT-Recht beraten und vertreten wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Kanzleigründer und -inhaber Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und daher auf dem Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert. Er verfügt über jahrelange Erfahrung und weiß, worauf es bei einer erfolgreichen Verteidigung mit dem Ziel der rechtssicheren Beilegung des Streits und der Kostenreduzierung ankommt. Außerdem ist er daneben auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sowie für IT-Recht.

Reaktionstipps bei Erhalt einer Abmahnung:

Wurden Sie abgemahnt? Worauf es dann ankommt, erklärt Rechts- und Fachanwalt Jan B. Heidicker in folgendem Ratgebervideo. Klicken Sie zum Abspielen einfach auf das Bild:

Thumbnail Abmahnung erhalten

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund unserer großen Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz bereits zu Beginn
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns und unseren Mandanten Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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