Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

„Der Schlüsseldoktor“ - Abmahnung der Kanzlei Hertin & Partner

Eine Bezeichnung ähnlich dem Wort "Der Schlüsseldoktor" habe einer unserer Mandanten unerlaubt zur Bewerbung verwendet und dadurch die Markenrechte des Herrn Jürgen Baumgärtel verletzt. So heißt es zumindest in einer aktuell durch unsere Fachanwaltskanzlei bearbeiteten Abmahnung der Rechtsanwälte Hertin & Partner.

In dem Abmahnschreiben aus Juni 2020 wird zunächst ausgeführt, dass Herr Jürgen Baumgärtel Inhaber der Wortmarke "Der Schlüsseldoktor" sei und in Nürnberg einen Schlüsseldienst betreibe. Die Wortmarke sei beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und entsprechend markenrechtlich geschützt. Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, im Internet mit einer ähnlichen Bezeichnung geworben zu haben und dadurch die Markenrechte des Herrn Baumgärtel verletzt zu haben, §§ 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 2 MarkenG. Infolge der vermeintlichen Markenverletzung machen die Anwälte Hertin & Partner für ihren Mandanten folgende Ansprüche geltend.

Ansprüche:

Verlangt wird von unserem Mandanten, dass er die angeblich markenrechtswidrige Werbung ab sofort unterlässt und für die Zukunft verspricht, die Markenrechte von Herrn Baumgärtel nicht zu verletzen. Dieses Versprechen für die Zukunft habe durch Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung zu erfolgen. Dem Abmahnschreiben ist bereits ein von der Kanzlei Hertin & Partner vorformuliertes Muster einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung beigefügt.

Darüberhinaus wird ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, wenngleich ein konkreter Betrag (noch) nicht gefordert wird. Weiterhin verlangen die Rechtsanwälte Hertin & Partner die Erstattung der Rechtsanwaltskosten, die für den Ausspruch der Abmahnung entstanden seien. Diese werden mit 1.822,96 € beziffert. Für die Erfüllung sämtlicher geltend gemachter Ansprüche werden Fristen gesetzt. Für den Fall des Fristablaufs wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens angekündigt.

Wie wir die Abmahnung einschätzen:

In unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz haben wir täglich mit markenrechtlichen Abmahnungen zu tun. Insbesondere vertreten und beraten wir Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet - von Privatpersonen über Onlinehändler bis hin zu Unternehmen. Unsere Erfahrung zeigt uns, dass es bei einer klassischen markenrechtlichen Abmahnung auf ein zielgerichtetes und spezialisiertes Vorgehen ankommt, um eine rechtssichere und kostengünstige Beilegung des Streits zu erreichen. Bei der vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Hertin & Partner für Herrn Jürgen Baumgärtel handelt es sich um eine solche klassische markenrechtliche Abmahnung. Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassung und Kostenerstattung wegen der vermeintlichen Verletzung der Rechte an einer Wortmarke.

Gerade im Markenrecht sind oft hohe Streitwerte vorhanden, die sodann zu einer hohen wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit beitragen. Daher ist das spezialisierte Vorgehen von enormer Wichtigkeit. Im Markenrecht existieren verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine Abmahnung. Diese richten sich naturgemäß nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Generell kann aber beispielsweise kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen, was eine Grundvoraussetzung für eine Markenverletzung darstellt. Oder es kann eine Markenerschöpfung gemäß § 24 MarkenG gegeben sein. Weiterhin denkbar ist die Verwendung des Markenzeichens als rein beschreibende Angabe. Wie bereits erwähnt kommt es auf den einzelnen Fall an. Daher können wir Abgemahnten nur raten, eine jede Abmahnung unverzüglich einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt vorzulegen und einer Überprüfung zuzuführen. Unsere Kanzlei ist unter anderem im Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker verfügt über einen Fachanwaltstitel im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und ist daher im Markenrecht hoch spezialisiert. Daneben ist er Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und für IT-Recht.

Worauf es bei Erhalt einer Abmahnung ankommt:

Es gibt einige Verhaltenstipps, die Sie bei Erhalt einer Abmahnung unbedingt beachten sollten. Welche dies sind, erklärt Ihnen im Video Jan B. Heidicker:

Wir vertreten Sie im gesamten Bundesgebiet.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz kann auch Ihnen kompetent und rechtssicher weiterhelfen, wenn Sie markenrechtlich abgemahnt wurden. Seit Jahren vertreten wir Mandanten, denen eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wurde. Abgemahnte erhalten bei uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falles. Sollten Sie Adressat einer Abmahnung im Markenrecht geworden sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Senden Sie uns unverbindlich per Email an ra@kanzlei-heidicker.de Ihre Abmahnung zu. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Alternativ können Sie sich natürlich gerne auch in unserer Kanzlei telefonisch unter 02307-17062 melden. Im Falle einer Beauftragung vereinbaren wir mit Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis oder rechnen - falls vorhanden - direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.