Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Verband bayer. KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. spricht Abmahnung aus

Der Wettbewerbsverband "Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V." hat in einer aktuellen Abmahnung von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

In dem Abmahnschreiben von Anfang Juli wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Internet als "pivater Anbieter" Kraftfahrzeuge angeboten zu haben, tatsächlich aber bereits in gewerblichen Umfang gehandelt zu haben. Unser Mandant sei also bereits gewerblicher Verkäufer und nicht mehr nur rein privater Anbieter. Die Angebote unseres Mandanten habe man anhand einer von ihm verwendeten Telefonnummer zusammenführen können. Das Auftreten als privater Verkäufer bei bereits vorliegender gewerblicher Tätigkeit sei ein Wettbewerbsverstoß i.S.d. §§ 3 Abs. 1, Abs. 3 i.V.m. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und zu unterlassen. Für die Zukunft solle unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und sich darin dazu verpflichten, in Zukunft nicht als "privater Verkäufer" aufzutreten, wenn tatsächlich bereits gewerbliches Handeln vorliegen würde. Der Abmahnung ist bereits eine Muster-Unterlassungserklärung beigefügt, die vom Verband vorformuliert wurde. In dieser Erklärung wird für den Falle eines Verstoßes eine pauschale Vertragsstrafe von 5.000,- Euro festgesetzt. Außerdem soll unser Mandant eine abmahnbezogene Kostenpauschale von 296,31 Euro an den Verband zahlen.

Wie wir diese Abmahnung einschätzen:

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten verteidigt, die eine Abmahnung des Verbands bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb und anderer Kfz-Innungen erhalten hatten. Oftmals lautete der Vorwurf wie vorliegend: Gewerbliches Handeln. Die Schwierigkeit in solchen Fällen besteht darin, dass es keine pauschale Grenze gibt, bei deren Überschreiten gewerbliches Handeln angenommen werden muss. Vielmehr gibt es eine Reihe von Kriterien, die in eine umfassende Beurteilung einfließen müssen ob bereits gewerbliches Handeln vorliegt. Die Anzahl der aktuell online stehenden Angebote ist dabei nur eines von mehreren Kriterien. Aufgrund der Komplexität dieser Kriterien kann eine Beurteilung durch den juristischen Laien wohl kaum vorgenommen werden.

Eine Abmahnung sollte - unabhängig davon, ob sie im Einzelfall berechtigt ist oder nicht - niemals ignoriert werden. Dies könnte die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zur Folge haben. Allerdings ist es auch nicht ratsam, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Dadurch könnten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben oder sich wichtiger Verteidigungsrechte beschneiden. Außerdem sind vorformulierte Unterlassungserklärungen oft zum Nachteil des Abgemahnten formuliert. Wir raten Abgemahnten dazu, ihren Fall umfassend von einem auf dem Wettbewerbsrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der Streit rechtssicher beigelegt wird und Sie sich nicht zu mehr verpflichten, als möglicherweise erforderlich.

Wichtige Reaktionstipps bei Abmahnungen:

Nach Erhalt einer Abmahnung lauten die wichtigsten Ratschläge:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nicht selbst reagieren

Worauf es des Weiteren ankommt und welche wichtigen Dinge Abgemahnte in ihrem eigenen Interesse beachten sollten, erklärt Ihnen in unserem Ratgebervideo Jan B. Heidicker, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht:

Wir helfen Ihnen weiter!

Mit unserer Erfahrung und Kompetenz als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz helfen wir auch Ihnen im Falle einer Abmahnung gerne weiter. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, von Privatpersonen bis zu Unternehmen. Gerne geben wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung. Senden Sie uns diese einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen Sie uns an: 02307/17062. Im Falle einer Beauftragung unserer Kanzlei vereinbaren wir mit Ihnen einen fairen und transparenten Pauschalpreis. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir gerne die Kommunikation und Abwicklung mit dieser.

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