Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere „BABY born“ Abmahnung von Zapf Creation durch Kanzlei Zierhut IP

Wieder vertritt unsere Fachanwaltskanzlei einen Mandanten, der von der Zapf Creation AG, Inhaberin der Marke "BABY born" über die Kanzlei Zierhut IP abgemahnt wurde. In der Abmahnung heißt es, dass unser Mandant auf eBay Kleinanzeigen Markenrechte verletzt haben soll.

Bei dem Begriff "BABY born" handelt es sich um eine Marke, die unter der Nummer 002468346 bei EUIPO (Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum) eingetragen ist. Unser Mandant sieht sich in der Abmahnung mit dem Vorwurf konfrontiert, über eBay Kleinanzeigen Puppenbekleidung zum Kauf angeboten zu haben und diese mit dem Begriff "BABY born" beworben zu haben, ohne dass es sich um Originalware von Zapf Creation gehandelt habe. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG dar. Grundsätzlich ist es Markeninhabern erlaubt, ihre Marke für eigene Produkte zu verwenden. Dritte dürfen eine Marke grundsätzlich z.B. dann zur Bewerbung von Waren verwenden, wenn es sich bei diesen um Originalware des Markeninhabers handelt. Genau dies soll in unserem aktuellen Fall laut Abmahnung nicht der Fall gewesen sein.

Geltend gemachte Ansprüche:

Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung macht die Kanzlei Zierhut IP für ihre Mandantin Zapf Creation folgende Ansprüche geltend:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Auskunft über den erzielten Umsatz, gewerbliche Abnehmer, Art und Umfang der getätigten Werbung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Es wird sodann der Vorschlag zur gütlichen Einigung (Vergleichsangebot) gemacht. Gegen Zahlung von 2.305,40 € und Abgabe der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung könne man die Sache als erledigt betrachten.

Häufige Fragen (FAQ) im Zusammenhang mit Abmahnungen:

1. Was ist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?

Bei einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung handelt es sich um ein verbindliches Versprechen, in Zukunft nicht erneut (?) die Markenrechte der Zapf Creation AG zu verletzen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine zuvor wirksam abgegebene und von der Gegenseite angenommene strafbewehrte Unterlassungserklärung müsste eine Vertragsstrafe an die Zapf Creation AG gezahlt werden. Eine entsprechend als Muster vorformulierte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung bereits beigefügt. Bei vorformulierten Muster-Unterlassungserklärungen ist Vorsicht zu walten, siehe nächste Frage.

2. Warum sollte man nicht einfach die beigefügte Muster-Unterlassungserklärung unterschreiben?

Beachten Sie vorab, dass diese Muster-Erklärung von dem gegnerischen Anwalt formuliert wurde. Es kann also durchaus sein, dass diese Unterlassungserklärung zu Gunsten des Abmahners formuliert ist. Nach unserer jahrelangen Erfahrung ist dies sogar der Regelfall. Für den Abgemahnten kann diese Muster-Erklärung hingegen in gleich mehrerer Hinsicht nachteilig sein. Zum Einen kann die mögliche Verteidigungsrechte beschneiden, zum Anderen zu umfassend formuliert sein und zum Dritten kann sie ein Schuldeingeständnis darstellen. Hinzukommt, dass Unterlassungserklärungen eine sehr lange Bindungsfrist haben und daher unbedingt vor Unterzeichnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden sollten.

3. Warum will Zapf Creation eine Auskunft von mir?

Hintergrund und "Sinn" für diese angeforderte Auskunft ist im Regelfall, dass der Gegner anhand der erteilten Auskunft sodann einen konkreten Schadensersatzbetrag berechnen kann. Regelmäßig wird nach Auskunftserteilung in einem weiteren Schreiben ein konkreter Schadensersatzbetrag geltend gemacht. Dies liegt daran, dass es mehrere mögliche Berechnungsmethoden für einen Schadensersatz gibt. Dazu können die Parameter, die in einer Auskunft angefragt werden, relevant sein.

4. Was ist ein Angebot zur gütlichen Einigung / ein Vergleich?

Bei einem Vergleich handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien, die Ungewissheit und Streit beseitigen soll. Im BGB ist in § 779 Abs. 1 geregelt: "Ein Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird (Vergleich), ist unwirksam, wenn der nach dem Inhalt des Vertrags als feststehend zugrunde gelegte Sachverhalt der Wirklichkeit nicht entspricht und der Streit oder die Ungewissheit bei Kenntnis der Sachlage nicht entstanden sein würde." Grundsätzlich spricht nichts dagegen, einen Streit mit einem Vergleich zu beenden. Entscheidend sind natürlich die Konditionen, zu denen eine Einigung erfolgt. Unserer Erfahrung nach besteht bei Beauftragung eines Rechtsanwalts in den allermeisten Fällen Verhandlungsspielraum bzgl. des Abgeltungsbetrages. Einzelheiten hängen vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Verhaltenstipps für BABY born Abmahnungen:

Bei den mehreren schon durch unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bearbeiteten Abmahnungen der Zapf Creation AG handelt es sich um klassische markenrechtliche Abmahnungen. Aussagen über die Berechtigung der Abmahnungen können generell nicht gemacht werden, da dies immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt. Generell gilt jedoch, dass Abmahnungen vom Empfänger nicht ignoriert werden sollten. Denn in diesem Fall droht mitunter die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens durch den Abmahner. Jedoch ist es ebenfalls nicht ratsam, die einer Abmahnung oftmals beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben, wie wir bereits erklärt haben. Eine Abmahnung sollte vor der Unterzeichnung irgendwelcher Dokumente der Gegenseite immer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Es liegt z.B. jedenfalls dann keine Markenrechtsverletzung vor, wenn die Markennennung eine rein beschreibende Angabe ist oder der Einwand der Markenerschöpfung erhoben werden kann.

Wichtige Verhaltenstipps bei Abmahnungen hat für Sie im Video Rechts- und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker:

Wir helfen Ihnen bundesweit!

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG erhalten haben, sollten Sie diese im Einzelfall von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Wir stehen Ihnen hierzu natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und IT-Recht beraten und vertreten wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Unsere Fachanwaltskanzlei bietet Ihnen im Falle einer Abmahnung eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles an. Sie erreichen uns hierzu per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de oder per Telefon unter 02307-17062.

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