Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

iOcean UG lässt abmahnen

Die iOcean UG (haftungsbeschränkt) lässt durch ihren Rechtsanwalt angebliche Wettbewerbsrechtsverletzungen abmahnen. Wir vertreten aktuell einen Mandanten, der angeblich auf eBay wettbewerbswidrig gehandelt haben soll.

Unserem Mandanten wird in der aktuell durch unsere Kanzlei bearbeiteten Abmahnung wettbewerbswidriges Handeln auf eBay vorgeworfen. Gerügt wird in der Abmahnung selbst ein angeblich fehlender Link zur OS-Streitschlichtungsplattform. Dies ist eine Plattform, auf die Onlinehändler gemäß der ODR-Verordnung Nr. 524/2013 hinweisen und verlinken müssen. In der dem Abmahnschreiben beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung heißt es sodann erstaunlicher Weise, dass in dem eBay-Angebot unseres Mandanten widersprüchliche Widerrufsfristen angegeben worden seien.

Forderungen:

Wegen vermeintlichen Rechtsverstoßes wird unser Mandant aufgefordert,

  • eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie
  • Anwaltskosten i.H.v. 334,75 € zu erstatten.

Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung handelt es sich um das Versprechen, ein bestimmtes Handeln in Zukunft nicht zu wiederholen. Würde unser Mandant die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung also unterschreiben, müsste er in Zukunft für den Fall des Verwendens widersprüchlicher Widerrufsfristen eine Vertragsstrafe an iOcean bezahlen. Diese wird in der vorformulierten Unterlassungserklärung auf pauschal 500,00 € festgesetzt.

Abmahnung erhalten - was tun?

Nach Erhalt einer Abmahnung sollten Betroffene zunächst einmal Ruhe bewahren. Lassen Sie sich durch die Formulierung nicht verunsichern, sondern suchen Sie sich spezialisierte Hilfe. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz ist im Bereich des Wettbewerbsrechts hoch spezialisiert und kann Ihnen weiterhelfen. Ein Abmahnschreiben sollte nicht ignoriert werden, da ansonsten gerichtliche Schritte drohen könnten. Auch sollte grundsätzlich nicht die der Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden. Dies kann als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

Lassen Sie Ihre Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt auf Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Sollten die gerügten Verstöße tatsächlich zutreffend sein, kann z.B. eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Möglicherweise sind die Vorwürfe auch unbegründet - dies sollten Sie überprüfen lassen.

Wichtige Verhaltenstipps im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hat im Video Jan B. Heidicker, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht für Sie:

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung z.B. wegen des Vorwurfs einer Wettbewerbsrechtsverletzung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Anwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte können auf mehrere tausend bearbeitete Abmahnungen zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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