Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

„PARTY ANIMAL“ - Abmahnung der Meissner & Meissner Anwälte für die Pumpkin and Honay Bunny UG

Wir vertreten einen Mandanten, der jüngst eine Abmahnung der Meissner & Meissner Rechtsanwälte im Auftrag der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) erhalten hat. Unser Mandant soll eine Markenrechtsverletzung an dem Zeichen "PARTY ANIMAL" begangen haben.

In der Abmahnung heißt es, dass das Zeichen "PARTY ANIMAL" als Unionsmarke für die Klassen 14 (Schmuckwaren), 18 (Riemen) und 25 (Bekleidungsstücke) zugunsten der Pumpkin and Honey Bunny UG geschützt sei. Der Pumpkin and Honey Bunny UG sei kürzlich allerdings aufgefallen, dass unser Mandant auf seiner eigenen Homepage Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten habe, die er mit einem sehr ähnlichen Begriff wie der Wortmarke "PARTY ANIMAL" beworben habe. Bei der angebotenen Bekleidung handele es sich nicht um Originalware der Markeninhaberin Pumpkin and Honey Bunny UG. Daher liege eine Markenrechts- und Kennzeichenrechtsverletzung vor. Unser Mandant wird zur Unterlassung, Auskunftserteilung, zum Schadensersatz und zur Kostenerstattung aufgefordert.

Binnen einer bestimmten Frist soll er zur Erfüllung des Unterlassungsanspruchs eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Erklärung beigefügt. Mit dessen Unterzeichnung würde sich unser Mandant verpflichten, künftig die Markenrechte der Pumpkin and Honey Bunny UG nicht zu verletzen und im Falle eines Verstoßes eine Vertragsstrafe von 5.100,- zu zahlen.

Die geforderte Auskunft dient regelmäßig dazu, einen konkreten Schadensersatzbetrag berechnen zu können. Die Anwaltskosten belaufen sich auf 1.777,- Euro.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Bei markenrechtlichen Abmahnung insgesamt kommt es immer auf die jeweiligen Einzelfallumstände an. Soweit z.B. kein Handeln im gewerblichen Verkehr gegeben ist, scheidet eine Markenrechtsverletzung aus. Daher sollte nach Erhalt einer solchen Abmahnung diese immer zunächst von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüft werden. Gerade im Bereich des Markenrechts spielen wirtschaftliche Gesichtspunkte bei einer effektiven Verteidigung eine wichtige Rolle. Achten Sie daher im eigenen Interesse unbedingt auf die gesetzten Fristen und lassen Sie Ihren Fall vor einer Reaktion auf die Abmahnung zunächst überprüfen.

Unsere Kanzlei hat in den vergangenen Jahren eine sehr hohe Anzahl an Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet erfolgreich vertreten, die unter anderem markenrechtlich abgemahnt worden waren. Als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz sind wir unter anderem im Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert. Wichtige Verhaltenstipps nach Erhalt einer Abmahnung haben wir in unserem Ratgebervideo für Sie:

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail zu oder rufen Sie uns an: ra@kanzlei-heidicker.de oder 02307/17062. Wir verteidigen im gesamten Bundesgebiet gegen Abmahnungen und grundsätzlich im Rahmen eines sodann zu besprechenden fairen Pauschalhonorars.

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