Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

FRIDA KAHLO CORP. Abmahnung durch Kanzlei Zierhut IP

Die FRIDA KAHLO CORPORATION (CORP.) hat wieder eine aktuelle Abmahnung über die Kanzlei Zierhut IP aussprechen lassen, in der es um eine angebliche Markenrechtsverletzung geht.

Unser Mandant, der eine entsprechende Abmahnung erhalten hat, soll über die "Self-made-Plattform" Etsy Postkarten zum Kauf angeboten haben und diese mit der Bezeichnung "Frida Kahlo" beworben haben. Die Bezeichnung "Frida Kahlo" ist allerdings zugunsten der FRIDA KAHLO CORP. markenrechtlich geschützt und umfangreich beim Amt der Europischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen (z.B. unter den Registernummern 004413803, 015085517, 015589179, 017352352, 017493305).

Bei den angeblich von unserem Mandanten angebotenen Postkarten handele es sich allerdings nicht um Originalware der FRIDA KAHLO CORP., daher sei die Verwendung der Marke "Frida Kahlo" zur Bewerbung der nicht-originalen Ware unzulässig (Art. 9 II a.) UMV).

Forderungen:

Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung wird von unserem Mandanten verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In dieser soll er sich dazu verpflichten, zukünftig keine Markenrechtsverletzung zulasten der FRIDA KAHLO CORP. zu begehen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung müsste eine Vertragsstrafe an die FRIDA KAHLO CORP. gezahlt werden.

Darüber hinaus soll unser Mandant Auskunft erteilen, u.a. über die erzielten Erlöse. Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig dazu, einen konkreten Schadensersatzbetrag in einem weiteren Schreiben zu berechnen und einzufordern. Unser Mandant soll seine Schadensersatzverpflichtung bereits jetzt dem Grunde nach anerkennen.

Zudem wird unser Mandant aufgefordert, die Abmahnkosten (Rechtsanwaltsgebühren) zu erstatten. Diese sollen mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 2.616,90 € abgegolten werden.

Wir raten Betroffenen:

Wir haben es hier mit einer klassischen markenrechtlichen Abmahnung zu tun. Geltend gemacht werden die klassischen markenrechtlichen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Wichtig für Betroffene ist es, dass eine Abmahnung nicht ignoriert wird. In der uns vorliegenden Abmahnung wird für diesen Fall bereits angedroht, gerichtliche Schritte einzuleiten. Dies hätte höhere Kosten zur Folge. Allerdings ist es auch nicht ratsam, selbständig auf eine Abmahnung zu reagieren. Juristischen Laien könnten hier schnell schwerwiegende Fehler unterlaufen, die die weitere Verteidigung erschweren würden. Vor einer irgendwie gearteten Reaktion auf eine markenrechtliche Abmahnung ist jedoch unbedingt zu beachten, dass diese zunächst von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz auf ihre Berechtigung und Rechtmäßigkeit hin überprüft werden sollte. Durch das vorschnelle selbständige Unterzeichnen der beigefügten vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung könnten Sie sich Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden.

Im Ratgebervideo erklärt Ihnen Jan B. Heidicker (u.a. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz), worauf Sie nach Erhalt einer Abmahnung achten sollten:

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bietet Abgemahnten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir vertreten Privatpersonen, Freiberufler, Onlinehändler und Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet.

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