Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage BVB Merchandising - wie reagieren?

Die Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen hat im Auftrag der BVB Merchandising GmbH eine aktuelle Berechtigungsanfrage an einen unserer Mandanten versendet. Sind Sie ebenfalls Adressat einer solchen? Dann sollten Sie unseren Ratgeberartikel lesen.

In dem Anwaltsschreiben heißt es, dass die BVB Merchandising GmbH (Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA) Inhaberin der Marke "BVB" sei. Ihr sei aufgefallen, dass unser Mandant auf eBay Kleinanzeigen Wandbilder zum Kauf angeboten habe und dabei die Bezeichnung "BVB" zur Bewerbung verwendet haben soll. Es handele sich bei den Wandbildern jedoch nicht um Originalware der BVB Merchandising GmbH, sodass der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Raum stehe. Innerhalb einer bestimmten Frist wird unser Mandant aufgefordert, Stellung zu diesem Vorwurf zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus er ein Recht zur Benutzung des Markenzeichens "BVB" ableite.

FAQ zum Thema Berechtigungsanfrage:

Was genau ist eigentlich eine Berechtigungsanfrage?

Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Abmahnung. Vielmehr kann eine Berechtigungsanfrage gewissermaßen als "Vorstufe" einer Abmahnung angesehen werden. Wird auf eine Berechtigungsanfrage nämlich nicht geantwortet, wird regelmäßig eine Abmahnung folgen.

Warum versendet die Gegenseite nicht direkt eine Abmahnung?

Oftmals werden Berechtigungsanfragen in solchen Fällen verschickt, in denen nicht völlig klar ist, ob die im Raum stehende Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt. Anhand einer Berechtigungsanfrage kann zunächst der Sachverhalt weiter aufgeklärt werden, bevor in einem Folgeschritt möglicherweise dann eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Woran erkennt man eine Berechtigungsanfrage?

Diese können Sie daran erkennen, dass in einer Berechtigungsanfrage keine Abgabe einer strafbewerten Unterlassungserklärung verlangt wird. Dies wäre typisch für eine Abmahnung. In einer Berechtigungsanfrage findet sich dagegen häufig die Formulierung, dass der Adressat aufgefordert wird, mitzuteilen aus welchem Grunde er sich für berechtigt hält, das betreffende Verhalten an den Tag zu legen.

Die richtige Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage:

Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage erhalten haben, sollten Sie wie folgt vorgehen: Zunächst sollten Sie von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, ob der im Raum stehende Vorwurf begründet ist. Sodann gibt es verschiedene Reaktionsmöglichkeiten. Erweist sich eine Berechtigungsanfrage als unbegründet, kann diese zurückgewiesen werden. Liegt tatsächlich eine Rechtsverletzung vor, kann eine sogenannte vorbeugende strafbewerte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Dies hätte zur Folge, dass die Gegenseite Sie nicht mehr abmahnen kann. Folglich kann die Gegenseite von Ihnen auch nicht verlangen, dass Sie die Anwaltskosten erstatten. Das wäre im Falle einer Abmahnung möglich. Insofern ist es wichtig, auf eine Berechtigungsanfrage spezialisiert und schnell zu reagieren. Wird nämlich durch die Gegenseite eine Abmahnung ausgesprochen, so ist dies regelmäßig mit einer hohen Kostenforderung verbunden. Dies kann durch die rechtzeitige Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage vermieden werden.

Unsere Anwaltskanzlei hat in den vergangenen Jahren eine hohe vierstellige Anzahl an Abmahnungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, speziell jedoch im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, erfolgreich bearbeitet und hiergegen verteidigt. Wir stehen daher auch Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung kompetent und mit unserem großen Erfahrungsschatz zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach zunächst völlig unverbindlich und im Rahmen einer Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vollkommen kostenfrei. Hierzu haben Sie diverse Kommunikationswege zur Auswahl: Sie erreichen uns per E-Mail, Post, Fax und Telefon.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung und Spezialisierung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Etablierte bundesweite Vertretung im Bereich des Urheber- und Markenrechts

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates von Anfang bis Ende

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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