Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Neue BABY BORN Abmahnung für Zapf Creation von Kanzlei Zierhut IP

Erneut vertreten wir einen Mandanten, der von der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG wegen einer vermeintlichen Markenrechtsverletzung an "BABY born" abgemahnt wurde. Haben Sie ebenfalls eine solche Abmahnung erhalten?

Vorwurf:

Wird Ihnen ebenfalls vorgeworfen, im Internet auf eBay, eBay Kleinanzeigen, Kasuwa, Etsy oder anderen Plattform gegen die Markenrechte des Unternehmens Zapf Creation AG verstoßen zu haben? Dieses Unternehmen ist unter anderem Inhaberin der Wortmarke "BABY born", welche beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen ist. Das Markenzeichen "BABY born" ist unter anderem in der Warenklasse 28 (Zubehör für Spielzeugpuppen) geschützt. In den uns mehreren vorliegenden Abmahnung heißt es stets, dass unsere Mandanten im Internet auf einer der oben genannten Plattformen selbstgenähte Puppenkleidung zum Kauf angeboten haben sollen. Dabei hätten sie in der Artikelüberschrift, Produktbezeichnung oder in der Artikelbeschreibung den Begriff "BABY born" verwendet. Allerdings handele es sich nicht um "Originalware" von Zapf Creation, weshalb es unzulässig sei, die Marke "BABY born" zu verwenden. Wurden Sie ebenfalls mit einem solchen Vorwurf abgemahnt? Dann stellen die gegnerischen Anwälte wohl auch folgende Forderungen an Sie:

Forderungen:

Abgemahnte sollen eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Dabei handelt es sich um das verbindliche Versprechen, in Zukunft nicht erneut (?) die Markenrechte von Zapf Creation an der Bezeichnung "BABY born" zu verletzen. Im Falle eines Verstoßes müsste eine Vertragsstrafe an Zapf Creation gezahlt werden. Abmahnungen sind oftmals vorformulierte Unterlassungserklärungen beigefügt, die - so scheint es - "einfach nur zu unterschreiben" seien. Hiervon müssen wir allerdings grundsätzlich abraten! Möglicherweise sind derartige vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärungen zu weit gefasst oder können ein Schuldeingeständnis darstellen. Bevor eine solche Unterlassungserklärung unterschrieben wird, sollte unbedingt die Abmahnung zunächst auf Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Weiterhin werden von den Abgemahnten Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten verlangt. Hierfür wird regelmäßig ein Gesamtbetrag von 2.305,40 € veranschlagt.

Unser Rat an Betroffene:

Wurden auch Sie abgemahnt? Dann bewahren Sie bitte zunächst Ruhe und unterschreiben "auf eigene Faust" keine Dokumente. Rufen Sie auch bitte nicht bei den gegnerischen Rechtsanwälten an oder zahlen Sie die geforderten 2.305,40 €. Zunächst sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Hierfür ist ein im Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihr spezialisierter Ansprechpartner. Bei den uns vorliegenden Abmahnungen der Zapf Creation AG handelt es sich jeweils um klassische markenrechtliche Abmahnungen. Ob diese im Einzelfall berechtigt sind und die geltend gemachten Ansprüche überhaupt sowie der Höhe nach auch bestehen, bedarf der Überprüfung im Einzelfall. Generell gilt jedoch, dass Abmahnungen vom Empfänger nicht ignoriert werden sollten. Denn in diesem Fall droht mitunter die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens durch den Abmahner.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz hat bereits mehrere Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet vertreten, die im Auftrag von Zapf Creation abgemahnt worden waren. Wir kennen die zielführende Vorgehensweise und wissen, wie eine erfolgreiche Verteidigung mit dem Ziel der raschen, rechtssicheren und möglichst kostengünstigen Beilegung des Streits aussehen sollte. Generelle Aussagen zur Berechtigung von BABY born-Abmahnungen sind leider nicht möglich, zu vielfältig sind die möglichen Sachverhalte und Anknüpfungspunkte. Dementsprechend muss nach Erhalt einer Abmahnung zunächst der individuelle Sachverhalt aufgeklärt werden. Dann sollte spezialisiert überprüft werden, ob die gerügte angebliche Markenrechtsverletzung überhaupt gegeben ist. Im Bereich des Markenrechts liegt z.B. jedenfalls dann keine Markenrechtsverletzung vor, wenn die Markennennung eine rein beschreibende Angabe ist oder der Einwand der Markenerschöpfung erhoben werden kann. Wenn Sie daher ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG erhalten haben, sollten Sie diese im Einzelfall von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Wir stehen Ihnen hierzu natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und IT-Recht beraten und vertreten wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet.

Abgemahnten bieten wir eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden SIe uns dazu einfach Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen uns unter 02307-17062 an. Wir helfen gerne auch Ihnen freundlich, individuell und kompetent weiter.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.