Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Kessler Kaiser Abmahnung für die AUDI AG

Uns liegt eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung der AUDI AG, ausgesprochen durch die Kessler Kaiser Rechtsanwälte, zur Bearbeitung vor. Darin wird eine angebliche Markenrechtsverletzung gerügt.

Unser Mandant, der Empfänger der Abmahnung, soll über eBay Schilder zum Kauf angeboten haben, die mit geschützten Markenzeichen der AUDI AG versehen und beworben sein sollen. Die AUDI AG ist unter anderem Inhaberin der vier ineinander liegenden Ringe, das unter der Registernummer 000018762 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen ist. Das von unserem Mandanten angebotene Schild soll dieses AUDI-Logo in unerlaubter Weise tragen, insbesondere soll es sich bei dem Schild nicht um Originalware von AUDI handeln. Daher liege eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG und Art. 9 Abs. 1 UMV vor.

Forderungen:

Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung fordert AUDI von unserem Mandanten, dass dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreibt. Darin soll er sich verpflichten, in Zukunft nicht erneut die Markenrechte von AUDI zu verletzen. Im Falle eines Verstoßes hiergegen müsste er eine Vertragsstrafe an AUDI bezahlen. Der Abmahnung ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die hierfür einen pauschalen Betrage i.H.v. 5.001 Euro pro Verstoß vorsieht.

Des Weiteren soll unser Mandant Auskunft erteilen u.a. über die Herkunft der Produkte und den erzielten Gewinn. Unserer Erfahrung nach dient ein solches Auskunftsersuchen der Geltendmachung eines konkreten Schadensersatzbetrages, der regelmäßig in einem folgenden Anwaltsschreiben gefordert wird.

Außerdem soll unser Mandant Testkauf- und Anwaltskosten erstatten. Letztere werden mit 2.305,40 € beziffert.

Wie mit einer Abmahnung umgehen?

An Abgemahnte haben wir folgende Ratschläge: Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Dies könnte dazu führen, dass gerichtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden. Unterschreiben Sie aber auch nicht die beigelegte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Diese ist möglicherweise nachteilig für Sie als Abgemahnten formuliert. Insbesondere sollten unseres Erachtens solche Unterlassungserklärungen nicht unterschrieben werden, die eine pauschale Vertragsstrafe beinhalten.

Insbesondere im Markenrecht stehen auch wirtschaftliche Aspekte bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung im Vordergrund. Dies ist damit begründet, dass im Markenrecht oft sehr hohe Streitwerte zugegen sind, anhand derer sich die Anwaltskosten berechnen können. Wir haben in unserer jahrelangen Kanzleipraxis die Erfahrung gemacht, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge zum Teil deutlich zu hoch sind. Unser Ziel lautet daher stets die möglichst kostengünstige Erledigung der Angelegenheit.

Vertrauen Sie einem Spezialisten

Bei dem Markenrecht handelt es sich um eine Spezialmaterie des deutschen Privatrechts. Vertrauen Sie daher bei der Verteidigung von Abmahnungen auf die Kompetenz eines spezialisierten Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutzes. Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker verfügt über einen Fachanwaltstitel in diesem Bereich sowie über weitere Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht und IT-Recht. Gerne helfen wir auch Ihnen bei Erhalt einer Abmahnung weiter. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet - von Privatpersonen über Selbstständige und Onlinehändler bis hin zu großen Unternehmen. Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung senden Sie uns diese einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen uns unter 02307-17062 an.

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