Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Spreadshirt: Abmahnung Kanzlei Zierhut IP für FRIDA KAHLO CORP.

Die FRIDA KAHLO CORPORATION, Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Zeichen „Frida Kahlo“ hat aktuell einen unserer Mandanten über die Anwaltskanzlei Zierhut IP abmahnen lassen. Vorwurf: Markenrechtsverletzung auf Spreadshirt.

Unser Mandant soll, so lautet der Vorwurf, über den Onlineshop Spreadshirt Hoodies zum Kauf angeboten haben. Bei den Hoodies handele es sich allerdings nicht um Originalware der FRIDA KAHLO CORP. Gleichwohl habe unser Mandant die Hoodies mit der Marke „FRIDA KAHLO“ beworben. Dies stelle eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 II Nr. 1 MarkenG dar.

Forderungen:

Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung soll unser Mandant eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Eine solche Erklärung stellt das rechtsverbindliche Versprechen dar, in Zukunft die (angebliche) Markenrechtsverletzung nicht zu wiederholen. Im Falle eines Verstoßes gegen eine wirksame Unterlassungserklärung muss der ursprünglich Abgemahnte eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner bezahlen.

Des Weiteren soll unser Mandant Schadensersatz bezahlen. Ein konkreter Betrag wird in der Abmahnung noch nicht geltend gemacht. Allerdings wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, der u.a. den erzielten Umsatz und Erlös umfasst. Anhand derartiger Auskünfte wird regelmäßiig in einem weiteren Schreiben ein konkreter Schadensersatzbetrag berechnet und geltend gemacht. Gefordert wird zudem die Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Die Abmahnung beinhaltet ein Angebot zur gütlichen Einigung: Gegen Zahlung von 2.616,90 € seien die in diesem Absatz geltend gemachten Ansprüche abgegolten und erledigt.

Wie mit dieser Abmahnung umgehen?

Eine Abmahnung sollte grundsätzlich nicht ignoriert werden. Dies könnte gerichtliche Schritte zur Folge haben, was bereits aus Kostengründen grundsätzlich vermieden werden sollte. Allerdings ist es ebenso wenig ratsam, die der Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Diese kann zu weit gefasst sein oder ein Schuldeingeständnis darstellen. Ob überhaupt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden muss oder sollte, ist eine Frage des Einzelfalls. Dies setzt voraus, dass die angebliche Markenrechtsverletzung tatsächlich auch vorgelegen hat. Dieser Umstand sollte von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden. Eine Markenrechtsverletzung scheidet zum Beispiel dann regelmäßig aus, wenn kein Handeln im gewerblichen Verkehr vorgelegen hat oder ein Fall der Markanerschöpfung vorliegt.

Rechtsanwalt Jan B. Heidicker (zugleich Fachanwalt u.a. für gewerblichen Rechtsschutz) hat im Ratgebervideo weitere wichtige Tipps für Abgemahnte:

Was wir für Sie tun können:

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist auf dem Gebiet des Markenrechts hoch spezialisiert. Seit Jahren vertreten wir Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die mit einer Abmahnung konfrontiert waren. Das Ziel unserer Verteidigung lautet stets die rasche, rechtssichere und möglichst kostengünstige Beilegung des Streits. Wir bieten Abgemahnten eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu - wir melden uns in der Regel noch am selben Tag bei Ihnen zurück und geben Ihnen eine erste Einschätzung zu Ihrer Abmahnung. Alternativ können Sie uns auch telefonisch erreichen: 02307-17062. Wir vertreten Privatpersonen, Freelancer, Onlinehändler und Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet und stehen auch Ihnen gerne kompetent zur Seite.

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