Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Berechtigungsanfrage BVB Merchandising GmbH - wie reagieren?

Unserer Kanzlei wurde eine Berechtigungsanfrage der Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen vorgelegt, die im Auftrag der BVB Merchandising GmbH verschickt wurde. Wie sollten Betroffene in einem solchen Fall reagieren?

Das anwaltliche Schreiben, das mit Berechtigungsanfrage überschrieben ist, stellt keine Abmahnung dar. Es kann allerdings gewissermaßen als "Vorstufe" zu einer Abmahnung bezeichnet werden. Unsere Erfahrung zeigt, dass bei Ignorieren einer Berechtigungsanfrage im Regelfall danach eine Abmahnung ausgesprochen wird. Insofern ist es wichtig, fristgerecht und "richtig" auf eine Berechtigungsanfrage zu reagieren. Welche Reaktion im Einzelfall zielführend ist, ist natürlich eine Frage des Einzelfalls. Wir schildern im Rahmen dieses Ratgeberartikels jedoch, worauf es im Wesentlichen in den meisten Fällen entscheidend ankommt.

In dem uns aktuell vorliegenden Schreiben heißt es, dass die BVB Merchandising GmbH (eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA) Inhaberin der Markenzeichen "BVB" und "BVB 09" sei. Diese Markenzeichen seien bekannt als Logos des Fußballvereins Borussia Dortmund. Sodann heißt es, dass unser Mandant über Ebay Kleinanzeigen Masken zum Kauf anbieten soll, die mit den geschützten Marken "BVB" und "BVB 09" bedruckt/bestickt sein sollen. Bei den angeblich von unserem Mandanten angebotenen Masken handele es sich allerdings nicht um solche, die von der BVB Merchandising GmbH selbst in den Verkehr gebracht worden seien. Dementsprechend stelle die Verwendung der Markenzeichen durch unseren Mandanten womöglich eine Markenrechtsverletzung dar.

In dem Schreiben wird unserem Mandanten eine Frist gesetzt, binnen derer er erklären soll, woraus er sich ein Recht zur Benutzung der Marken herleite.

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wie es für eine Abmahnung typisch wäre, wird ausdrücklich nicht verlangt. Auch wird kein Schadensersatz verlangt.

Wieso die "richtige" Reaktion auf eine Berechtigungsanfrage so wichtig ist:

Wenn Adressaten einer Berechtigungsanfrage fristgerecht und "richtig" auf diese reagieren, kann im Regelfall vermieden werden, dass die Gegenseite die Erstattung von Anwaltskosten verlangen kann. Dies gilt für den Fall, dass die im Raum stehende Markenrechtsverletzung auch tatsächlich begangen wurde. Sofern eine Markenrechtsverletzung bereits ausscheidet, kann in der Regel auch keine Kostenerstattung durch die Gegenseite verlangt werden. Insofern ist - soweit an dem Vorwurf womöglich etwas "dran" sein könnte - schnelles Handeln gefragt! Wird die gesetzte Frist versäumt, folgt in der Regel der Ausspruch einer kostenpflichtigen Abmahnung durch die Gegenseite.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Videobeitrag:

Der Unterschied zwischen Berechtigungsanfrage und Abmahnung:

Wenn Sie sich fragen, worum es sich bei dem Ihnen aktuell vielleicht gerade vorliegenden Schreiben handelt, nennen wir Ihnen gerne ein einfaches Unterscheidungskriterium:

Im Unterschied zu einer Abmahnung werden in einer Berechtigungsanfrage noch keine rechtlichen Ansprüche geltend gemacht. Während in einer Abmahnung grundsätzlich zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird, heißt es in der Berechtigungsanfrage oft:

"Wir geben Ihnen die Möglichkeit, bis zum ... Stellung zu dem Vowurf der Markenverletzung zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus Sie ein Recht zur Markennutzung herleiten."

Ofmals finden sich in Anwaltsschreiben auch Überschriften, aus denen sich die Art des vorliegenden Schreibens ergibt.

Haben Sie ein anwaltliches Schreiben erhalten?

In diesem Fall beachten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse die folgenden Grundregeln:

  • Notieren Sie sich die gesetzten Fristen und halten Sie diese unbedingt ein
  • Nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt mit dem Absender auf
  • Unterzeichnen Sie selbständig keine Dokumente
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keine etwaig geforderten Beträge
  • Bleiben Sie ruhig
  • Rufen Sie uns an - wir helfen Ihnen kompetent weiter
  • Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!

Wir haben in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht und Urheber- und Medienrecht in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen Mandanten vertreten, die eine Berechtigungsanfrage von verschiedenster Seite erhalten hatten.

Für unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Berechtigungsanfrage oder Ihrer Abmahnung rufen Sie uns einfach unter 02307-17062 an oder senden Sie uns eine E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de - wir vertreten Sie bundesweit!

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