Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Kanzlei Blue Port Legal für die HSV Fußball AG wegen Geschäftsbezeichnung „Hamburger SV“

Uns liegt in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz eine aktuelle markenrechtliche Abmahnung der Kanzlei Blue Port Legal vor, die im Auftrag der HSV Fußball AG ausgesprochen wurde.

Bei der Hamburger Anwaltskanzlei Blue Port Legal dürfte es sich letztendlich um die frühere Kanzlei von Appen Jens Legal handeln. Diese hatte früher für den HSV abgemahnt, worüber wir in unserem Abmahnblog regelmäßig berichteten. In der uns nun vorliegenden Abmahnung der Blue Port Legal Rechtsanwälte heißt es, dass unser Mandant unerlaubt die Geschäftsbezeichnung „Hamburger SV“ zur Bewerbung von Mützen auf Ebay verwendet haben soll. Bei den angebotenen Waren handele es sich aber nicht um solche, die von dem HSV selbst in den Verkehr gebracht worden seien. Dementsprechend sei es markenrechtlich unzulässig, die Produkte mit der Geschäftsbezeichnung zu bewerben.

Forderungen:

Infolge der angeblichen Markenrechtsverletzung verlangen die Blue Port Legal Rechtsanwälte von unserem Mandanten, dass dieser

  • eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreibt, sowie
  • die Abmahnkosten in Höhe von 1.682,70 € erstattet.

Bei einer strafbewehrten Unterlassungserklärung handelt es sich um das rechtsverbindliche Versprechen, in Zukunft die gerügte Handlung nicht zu wiederholen. Bei einem Verstoß gegen eine wirksam abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung muss eine Vertragsstrafe an den ursprünglichen Abmahner gezahlt werden. Diese kann zum Beispiel 5.001,00 € pro Verstoß betragen.

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Ihnen vorgeworfenen, angeblichen Markenrechtsverletzung erhalten? Ob die Ihnen vorgeworfene Markenrechtsverletzung tatsächlich vorliegt oder nicht, kann nicht generell gesagt werden. Dies liegt daran, dass es entscheidend auf die jeweiligen Einzelfallumstände ankommt. Allerdings scheidet eine Markenrechtsverletzung jedenfalls dann grundsätzlich aus, wenn kein Handeln im gewerblichen Verkehr vorgelegen hat. Ob dies wiederum der Fall gewesen ist oder nicht, muss durch einen im Markenrecht spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden.

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie die Abmahnung weder ignorieren, noch selbständig darauf antworten. Durch das vorschnelle Unterzeichnen der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung könnten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben oder sich wichtiger Verteidigungsoptionen berauben. Wenn Sie eine Abmahnung ignorieren würden, könnte die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Eine Abmahnung sollte daher von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt überprüft werden. Dieser sollte auch die geltend gemachten Kosten auf ihre Berechtigung und Höhe hin überprüfen.

Wenn Sie ebenfalls eine HSV-Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen gerne unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns hierzu Ihre Abmahnung einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen Sie uns unter 02307-17062 an. Wir verteidigen gegen Abmahnungen grundsätzlich im Rahmen eines transparenten und fairen Pauschalhonorars und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen in unserer Kanzlei finden Sie auch in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidickder.de oder auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de

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