Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Louis Vuitton: Anwaltsschreiben durch Kanzlei CBH wegen Grenzbeschlagnahmeverfahren

Uns liegt eine aktuelle anwaltliche Aufforderung der Louis Vuitton S.p.a.s. aus Paris zur Bearbeitung und Verteidigung vor. Unser Mandant wurde von der Kanzlei CBH Rechtsanwälte unter anderem zur Unterzeichnung einer sog. Zustimmungserklärung aufgefordert.

In dem Schreiben geht es um folgenden Vorwurf:

Unser Mandant sei Empfänger eines Paketes, dass vom Hauptzollamt abgefangen worden sei. In dem Paket habe sich eine "Louis Vuitton Handtasche" befunden, bei der es sich um ein Falsifikat gehandelt haben soll. Mit der Einfuhr dieser angeblich nicht originalen Handtasche verletze unser Mandant die Markenrechte von Louis Vuitton.

Unser Mandant soll nun eine Zustimmungserklärung unterschreiben, mit der er der Vernichtung der Handtasche zustimmen würde. Außerdem soll er die Kosten des Grenzbeschlagnahmeverfahrens ersetzen, die mit einer Pauschale von 235,00 € berechnet werden.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Bitte beachten Sie, dass in Anwaltsschreiben oder Abmahnungen oftmals kurze Fristen gesetzt werden. Diese sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt beachten. Andernfals könnte Ihr Gegner bspw. gerichtliche Schritte einleiten. Eine schnelle und fristgerechte Reaktion bedeutet aber nicht, dass Sie die beigefügte vorformulierte Zustimmungserklärung ungeprüft unterschreiben sollten. Dies könnte durchaus als Schuldeingeständnis gewertet werden und Sie zudem unangemessen benachteiligen.

Wir sind als im Markenrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz tagtäglich mit markenrechtlichen Abmahnungen oder anwaltlichen Aufforderungsschreiben konfrontiert. Markenrechtliche Streitigkeiten nehmen nach unserer täglichen Praxiserfahrung immer mehr zu. Gerade bei dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung stehen auch insbesondere wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Dies liegt vor allem an den hohen Streitwerten im Markenrecht, nach denen sich Rechtsanwaltskosten, sowie etwaige Gerichtskosten berechnen. Bei markenrechtlichen Streitigkeiten gibt es eine Vielzahl von Ansatzpunkten zur Verteidigung, die uns als Fachanwaltskanzlei auf diesem Gebiet bestens bekannt sind. Das erfolgreiche Vorgehen richtet sich immer nach dem jeweiligen Fall.

Sollten auch Sie Empfänger eines solchen markenrechtlichen Anwaltsschreibens geworden sein, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz und damit insbesondere auf das Markenrecht hoch spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten seit Jahren Mandanten sowohl gegen den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung, als auch bei dem Schutz ihrer Marken. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind allesamt Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Gerade das Markenrecht ist eine der Hauptmaterien, die durch unsere Kanzlei täglich bearbeitet werden. Gerne stehen wir auch Ihnen bundesweit zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an (02307-17062) oder senden Sie uns eine E-Mail: ra@kanzlei-heidicker.de.

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