Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

CBH Abmahnung für Louis Vuitton

Die Rechtsanwälte CBH haben kürzlich eine Abmahnung im Auftrag der Louis Vuitton Malletier S.p.a.s. aus Paris ausgesprochen. Wenn Ihnen ebenfalls eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird, haben wir hier wichtige Ratgebertipps für Sie:

  • Abmahnende Kanzlei: CBH Rechtsanwälte aus Hamburg
  • Für das Unternehmen: Louis Vuitton Malletier S.p.a.s. aus Paris
  • Vorwurf: Markenrechtsverletzung, Art. 9 Abs. 2 lit. a) und c) UMV
  • Angeblicher Verstoß: Verkauf von nicht-originalen Handyhüllen über Etsy
  • Forderungen: Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Auskunft, Herausgabe der Waren zwecks Vernichtung, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten nach einem Streitwert von 250.000 €

Wie reagieren?

Markenrechtliche Abmahnungen sollten nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte ansonsten gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Sie sollten aber auch nicht ungeprüft die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese ist oftmals zum Nachteil des Abgemahnten formuliert und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Stattdessen sollte eine markenrechtliche Abmahnung zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Nur im Falle der Rechtmäßigkeit bestehen mitunter Ansprüche Ihres Gegners. Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz im Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert. Insbesondere sind uns mögliche Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung bestens bekannt.

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie die folgenden Grundregeln beachten:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

Ratgebervideo:

Wir helfen Ihnen gerne weiter - bundesweit!

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.