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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aufkleber auf Ebay Kleinanzeigen verkauft - BVB Berechtigungsanfrage erhalten

Die BVB Merchandising GmbH lässt über ihre Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen wieder Berechtigungsanfragen versenden. Neuerlicher Adressat ist einer unserer Mandanten, der über Ebay Kleinanzeigen Aufkleber zum Kauf angeboten haben soll. Es stehe, so der BVB, eine Markenrechsverletzung im Raum.

Worum es bei einer Berechtigungsanfrage geht:

  • Die Gegenseite will von Ihnen wissen, warum Sie die geschützten Marken nutzen.
  • Die Gegenseite vermutet, dass Sie geschütze Marken unberechtigt, also rechtswidrig nutzen.
  • Allerdings fehlen der Gegenseite dafür möglicherweise Nachweise, weshalb (noch) keine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen wird.
  • Für eine Berechtigungsanfrage kann die Gegenseite von Ihnen nicht die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangen - anders als bei Abmahnungen.

Schreiben bitte nicht ignorieren!

Nach dem Erhalt einer Berechtigungsanfrage ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie darauf zügig und "richtig" reagieren. Im schlimmsten Fall könnte eine kostenpflichtige Abmahnung ausgesprochen werden. Die richtige Reaktion ist nun das "A & O". Wenn auf eine Berechtigungsanfrage richtig reagiert wird, ist der Ausspruch einer Abmahnung anschließend ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass keine Anwaltskosten geltend gemacht werden können! Der Sachverhalt sollte zunächst durch einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Steht sodann tatsächlich der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Raum, sollte eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Was das genau ist und welche wichtigen Dinge von Ihnen weiter beachtet werden sollten, erklärt Ihnen im Ratgebervideo Jan B. Heidicker. Er ist als Fachanwalt unter anderem für Urheber- und Medienrecht Ihr hochspezialisierter Ansprechpartner:

Wir haben in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht und Urheber- und Medienrecht in der Vergangenheit bereits in zahlreichen Fällen Mandanten vertreten, die eine Berechtigungsanfrage von verschiedenster Seite erhalten hatten.

Für unsere kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Berechtigungsanfrage oder Ihrer Abmahnung rufen Sie uns einfach unter 02307-17062 an oder senden Sie uns eine E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de">ra@kanzlei-heidicker.de - wir vertreten Sie bundesweit!

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