Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung von Blue Port Legal wegen „VfB Stuttgart“ auf Instagram

Die Rechtsanwälte Blue Port Legal haben kürzlich einen unserer Mandanten im Auftrag der VFB Stuttgart 1893 AG markenrechtlich abgemahnt. Es geht um die angeblich unzulässige Verwendung der Marke "VfB Stuttgart".

Unser Mandant soll die Marke "VfB Stuttgart", die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen ist, unerlaubt im Internet verwendet haben. Konkret soll er über das soziale Netzwerk Instagram Produkte zum Kauf angeboten haben und diese mit der Marke "VfB Stuttgart" beworben haben, obwohl es sich bei den angebotenen Waren nicht um Produkte des VfB Stuttgart selbst gehandelt habe. Vielmehr soll unser Mandant nicht originale Waren unter der geschützten Marke angeboten haben. Darin sei eine Markenrechtsverletzung zu sehen.

Forderungen:

Unser Mandant soll eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Damit würde er versprechen, in Zukunft die angeblich markenrechtswidrige Handlung nicht zu wiederholen. Für den Fall eines Verstoßes müsste er eine Vertragsstrafe an den VfB Stuttgart zahlen. Des Weiteren soll unser Mandant die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung ersetzen. Diese werden mit 1.682,70 € beziffert.

Wie reagieren?

Wenn Sie ebenfalls abgemahnt worden sind, sollten Sie nicht selbst auf das Abmahnschreiben reagieren. Hierbei könnten Ihnen mehrere nachteilige Fehler unterlaufen. In aller Regel ist es zum Beispiel nicht ratsam, die einer Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Dies kann eine Schuldeingeständnis darstellen.

Welche weiteren wichtigen Tipps Abgemahnte beachten sollten, erklärt Ihnen im Ratgebervideo Jan B. Heidicker. Der Kanzleiinhaber ist als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihr spezialisierter Ansprechpartner bei markenrechtlichen Abmahnungen:

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung – auf Ihren Einzelfall zugeschnitten
  • Persönliche und enge Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz
  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandats

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren: 02307-17062. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden: ra@kanzlei-heidicker.de - wir rufen Sie gerne kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Fall einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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