Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Nichtbeachtung Verpackungsgesetz - Abmahnung eines Berliner Rechtsanwaltes

Sind Sie ebenso wie mehrere Mandanten in unserer Kanzlei jüngst Adressat einer Abmahnung im Auftrag der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR geworden? Einem unserer aktuellen Mandanten wird vorgeworfen, das Verpackungsgesetz nicht beachtet und damit gleichzeitig Wettbewerbsrecht verletzt zu haben.

In der aktuellsten Abmahnung heißt es, dass unser Mandant über eBay Zubehör für die Zubereitung von Kaffee zum Kauf angeboten und dabei gegen § 9 Verpackungsgesetz verstoßen habe. Die Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR (RA Sandhages Mandantin) sei als Mitbewerberin in demselben Produktsegment tätig und daher abmahnbefugt. Das Verpackungsgesetz sieht unter anderem die Verpflichtung vor, vor dem gewerblichen Inverkehrbringen von Verpackungen eine Registrierung beim Verpackungsregister LUCID zu tätigen. Der Vorwurf in der aktuell uns vorliegenden Abmahnung lautet, dass unser Mandant eben diese Registrierung bei LUCID nicht vorgenommen habe.

Forderung:

"Da es sich um erstmaligen Verstoß handelt", wird nicht unmittelbar die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Dies hängt mit der Gesetzesreform im Zusammenhang mit dem Gesetz für fairen Wettbewerb und gegen Abmahnunwesen zusammen, auf das wir in unserem Abmahnblog und auf unserer Kanzleihomepage bereits eingegangen sind. Stattdessen wird von unserem Mandanten verlangt, dass dieser die angeblich fehlende Registrierung nachholt. Außerdem wird die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 280,60 € verlangt.

Sind Sie ebenfalls betroffen?

Sie sollten ein Abmahnschreiben weder ignorieren, noch die geforderten Kosten ohne vorherige Überprüfung überweisen. Darin könnte ein Schuldeingeständnis gesehen werden. Stattdessen raten wir dazu, das Anwaltsschreiben unverzüglich nach Erhalt einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zur Überprüfung vorzulegen.

Folgende Grundregeln haben wir für den Fall des Erhalts eines Aufforderungsschreibens oder einer Abmahnung zusammengestellt:

  • Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
  • Reagieren Sie nicht selbständig auf eine Abmahnung
  • Unterschreiben Sie insbesondere keine Dokumente oder leisten Zahlungen
  • Beachten Sie die gesetzten (oft kurzen) Fristen
  • Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Das anzuratende Vorgehen bei Erhalt einer Abmahnung erläutert Ihnen Rechts- und Fachanwalt Jan B. Heidicker in dem folgenden Ratgebervideo:

Gerne können Sie unsere Kanzlei nach Erhalt eines Anwalts- oder Abmahnschreibens via Telefon (02307-17062) oder E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de kontaktieren. Wir werden dann Ihren Fall individuell und zunächst völlig unverbindlich und kostenfrei prüfen. Im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung geben wir Ihnen sodann eine Rückmeldung, welche Vorgehensweise wir in Ihrem konkreten Fall vorschlagen. Hierbei nennen wir Ihnen sodann auch gerne einen transparenten und fairen Pauschalpreis, für den wir Sie gerne vertreten. Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet.

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