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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

PARTY ANIMAL Abmahnung durch Kanzlei Meissner & Meissner

"PARTY ANIMAL" - diese geschützte Marke der Pumpkin and Honey Bunny UG aus Berlin ist Gegenstand einer uns vorliegenden Abmahnung der Kanzlei Meissner & Meissner. Wir vertreten den Abgemahnten.

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass die Bezeichnung "PARTY ANIMAL" eine geschützte Marke der Pumpkin and Honey Bunny UG (haftungsbeschränkt) sei. Sie sei als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter der Nummer 0179188815 eingetragen und in der Nizzaklasse 25 (Bekleidungsstücke) geschützt.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, im Internet Bekleidungsstücke zum Kauf angeboten zu haben, die er ebenfalls mit "PARTY ANIMAL" beworben haben soll. Allerdings habe es sich bei den Waren nicht um solche gehandelt, die von der Pumpkin and Honey Bunny UG hergestellt oder in den Verkehr gebracht worden sind. Mithin wird unserem Mandanten vorgeworfen, nicht originale Ware unter der geschützten Marke "PARTY ANIMAL" angeboten zu haben. Dies sei eine Markenrechtsverletzung.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz in noch unbezifferter Höhe
  • Auskunft über die Dauer der Markennutzung
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.682,70 €

Was tun bei einer Abmahnung?

Eine markenrechtlichte Abmahnung stellt immer einen speziellen Einzelfall dar. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Greifen Sie daher auf einen im Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zurück und lassen Sie die Abmahnung durch diesen überprüfen! Vorher sollten Sie insbesondere nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben. Dies könnte ein Schuldeingeständnis darstellen und Sie unangemessen benachteiligen.

Wie wir Ihnen helfen können:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die gesamtee Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine Email. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Grundregeln bei Abmahnungen aus dem Markenrecht, die von Ihnen beachtet werden sollten, erkläutert Ihnen im Ratgebervideo Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker:

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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