Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Schadensersatzforderung Fotograf Michael Staudinger

Der Fotograf Michael Staudinger hat einen unserer Mandanten kürzlich per E-Mail kontaktiert und ihm vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an einem seiner Fotos begangen zu haben. Er verlangt per E-Mail nun die Zahlung eines Schadensersatzbetrages von über 600 €.

Fotos unerlaubt genutzt!?

In einer zunächst womögloch recht formlos anklingenden E-Mail schreibt Michael Staudinger, dass ihm aufgefallen sei, dass unser Mandant online eines seiner Fotos verwendet habe. Dazu liege unserem Mandanten angeblich keine Nutzungslizenz vor, weshalb die Nutzung eine Urheberrechtsverletzung darstellen würde. In der Folge verlangt Herr Staudinger in der ersten E-Mail zunächst einmal die Auskunft, wo und wie lange das Foto genutzt wurde. Unser Mandant antwortete auf diese E-Mail, woraufhin Herr Staudinger in einer weiteren E-Mail die Zahlung eines Lizenzschadensersatzbetrages von über 600 € verlangt hat.

Keine Lappalie!

Für juristische Laien könnte angesichts der Formlosigkeit der ersten E-Mail schnell der Eindruck entstehen, es handele sich um eine recht formlose "Lappalie". Unsere tägliche Praxiserfahrung in unserer Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht und auch dieser aktuelle Fall zeigt, dass dies ein Trugschluss sein kann. Wer sich mit dem Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung konfrontiert sieht, sollte sich stets und unverzüglich an einen spezialisierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht werden.

Was als Betroffener tun?

Wir raten Betroffenen dazu, bei Erhalt einer E-Mail oder eines Schreibens die gesamte Angelegenheit zunächst von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht überprüfen zu lassen. Ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, sollte umfassend überprüft werden. Ohne diese bestehen nämlich grundsätzlich gar keine Ansprüche. Und delbst für den Fall, dass eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegen sollte, kann der geltend gemachte Geldbetrag noch zu hoch sein. Ein Rechtsanwalt sollte daher auf das Schreiben reagieren, nachdem er den Sachverhalt entsprechend juristisch geprüft hat. Lassen Sie sich also spezialisiert beraten.

Weitere wichtige Tipps hat Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Jan B. Heidicker im Ratgebervideo für Sie:

Unsere Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht berät und vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Verfahren weisen wir große Erfahrungswerte gerade im Bereich des Urheberrechts auf. Sehen Sie sich gerne auf unserem Abmahnblog www.abmahnblog-heidicker.de um, wo wir über zahlreiche Fälle unserer Kanzlei berichtet haben.

Wir stehen daher auch Ihnen sehr gerne mit unserer Erfahrung und Hilfe bundesweit zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.

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