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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Privat / gewerblich - Abmahnung von Rechsanwalt Lutz Schroeder

Privat oder gewerblich? Die Frage, welches Handeln auf Ebay vorliegt, ist häufig Gegenstand von Abmahnungen. Nun liegt uns eine weitere aktuelle Abmahnung zu dieser Thematik von Rechtsanwalt Lutz Schroeder vor, der die MissionDirect Trading Limited & Co. KG aus Berlin vertritt.

Es gibt keine pauschale Grenze, ab deren Überschreiten ein ehemals privater Verkäufer im gewerblichen Umfang tätig wird. Wohl aber treffen einen gewerblichen Händler eine Vielzahl von Belehrungs- und Informationspflichten, die ein privater Verkäufer nicht zu erfüllen braucht. Die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit hat anhand einer Vielzahl von Kriterien zu erfolgen, die im Laufe der Jahre von der Rechtsprechung entwickelt wurden. Unter Anwendung dieser Kriterien sei unser Mandant - so heißt es in der Abmahnung - als gewerblicher Verkäufer tätig. Da er aber als privater Verkäufer auftrete, erfülle er die Belehrungspflichten auch nicht vollumfänglich. Die MissionDirect Trading Limited & Co. KG, die sich als Konkurrent unseres Mandanten sieht, sei daher befugt, dieses angeblich wettbewerbswidrige Handeln abzumahnen.

Aktuell: Seit dem 2. Dezember 2020 gilt ein neues "Abmahngesetz". Wir hatten bereits an verschiedenen Stellen hierüber berichtet, unter anderem hier. Neu ist nun unter anderem, dass in bestimmten Fällen nicht sofort die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungserklärung verlangt werden kann, bzw. nicht die Erstattung der Abmahnkosten geltend gemacht werden kann. Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei überprüfen wir jede wettbewerbsrechtliche Abmahnung selbstverständlich auf die jeweilige Rechtslage hin und zeigen unseren Mandanten alle Möglichkeiten auf. Welches "Abmahngesetz" in Ihrem Fall anzuwenden ist, besprechen wir gerne mit Ihnen nach individueller Überprüfung Ihrer Abmahnung.

Unser Mandant wird in der Abmahnung dazu aufgefordert, es zu unterlassen, zu behaupten, er sei ein privater Verkäufer. Darüber soll er eine Unterlassungserklärung abgeben. Des Weiteren soll er die Rechtsanwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von 953,40 € ersetzen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:
- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
- Bleiben Sie ruhig

Weitere wichtige Tipps haben wir im Video für Sie:



Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.
Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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