Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Erneut: Abmahnung Römertopf durch RA Klaus Höbel

RÖMERTOPF - dieser markenrechtlich geschützte Begriff für ein Kochzubehör-Artikel ist Gegenstand einer neuerlich unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnung. Es mahnt ab: Rechtsanwalt Klaus Höbel im Auftrag der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG.

Über Amazon soll unser Mandant (der Adressat der Abmahnung) ein Kochbuch zum Kauf angeboten haben, das er mit dem Begriff "RÖMERTOPF" beworben habe. Einerseits finde sich der Begriff im Buchtitel wieder, andererseits sei auf dem Buchcover ein Römertopf abgebildet gewesen. Allerdings handele es sich bei dem Begriff "Römertopf" um ein geschütztes Markenzeichen, dessen ausschließliche Lizenznehmerin die Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG sei. Daher stelle die Verwendung eine Markenrechtsverletzung i. S. d. §§ 4 Nr. 1, 14 Abs. 2 Ziff. 1 u. 2 MarkenG dar und sei rechtswidrig.

Forderungen:

- Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

- Erteilung einer Auskunft u.a. über erzielte Erlöse

- Erstattung der Abmahnkosten i.H.v. 2.002,41 €

Was tun nach Erhalt einer Abmahnung?

Lassen Sie sich nicht verunsichern, sondern bewahren Sie Ruhe. Lassen Sie Ihre Abmahnung umgehend spezialisiert von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen. Wir sind als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz seit Jahren im gesamten Bundesgebiet tätig und vertreten Privatpersonen, Selbständige und Onlinehändler, die eine entsprechende Abmahnung erhalten haben. Unser Ziel ist stets die rasche, rechtssichere und möglichst kostengünstige Beilegung des Streits.

Im Video erläutert Ihnen Kanzleiinhaber Jan B. Heidicker, welche weiteren wichtigen Tipps Sie beachten sollten:

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollte diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten. In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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