Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung „CROSSFIT“ durch die Kanzlei Bird & Bird im Auftrag der CrossFit, LLC - Abmahnung wegen Markenrecht

Uns wurde aktuell, und zwar in Form einer Abmahnung vom 13.09.2021, eine weitere Abmahnung der CrossFit LLC. aus Washington USA vorgelegt. Wie in den uns bereits ebenfalls vorgelegten Abmahnungen auch, wird hierbei dem Adressaten in der Abmahnung vorgeworfen, dass Kennzeichen „CROSSFIT“ im Rahmen seines gewerblichen Auftrittes im Internet verwendet zu haben.

Gegenstand des Vorwurfs ist hierbei ein Angebot auf der Onlineplattform eBay.

Auch in dieser Abmahnung wird eine umfangreiche strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, die als vorformulierte Vertragsstrafe eine solche in Höhe von 10.000,00 € vorsieht. Auch enthält die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung weitere erhebliche nachteilige Aspekte, sodass es im Falle des Vorliegens eines Verstoßes unbedingt notwendig ist, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung in erheblicher Weise zu modifizieren.

Daneben werden Kosten auf Grundlage des Gegenstandswertes in Höhe von 250.000,00 €, mithin allein nur Anwaltskosten in Höhe von 3.744,50 € geltend gemacht. Schließlich werden umfangreiche Auskunftsansprüche geltend gemacht, um hier ggf. einen über die Anwaltskosten hinausgehenden Schadensersatz zu fordern.

Die uns nunmehr weiter aktuell vorliegende Abmahnung zeigt erneut, dass es von entscheidender Bedeutung ist, den Vorwurf in Rahmen von markenrechtlichen Abmahnungen insbesondere im Hinblick auf die sogenannte markenmäßige Verwendung zu überprüfen. Vielfach wird immer wieder angenommen, dass durch die reine Identität der Verwendung des Kennzeichens mit den geschützten Produktkategorien eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Voraussetzung für den Ausspruch einer berechtigten markenrechtlichen Abmahnung ist stets eine markenmäßige Verwendung die in vielen uns vorliegenden Fällen von markenrechtlichen Abmahnungen gerade nicht gegeben ist oder zumindest zweifelhaft erscheinen. Insoweit gilt es bei jedweder markenrechtlichen Abmahnung zu überprüfen, inwieweit bei Ihnen der Verstoß in der Sache überhaupt zutrifft.

Wir sind als Spezialkanzlei für das Markenrecht mit Fällen dieser Art vollumfänglich vertraut. Auch haben wir zahlreiche Abmahnungen bereits gegenüber der Kanzlei Bird & Bird, insbesondere für verschiedene Rechteinhaber, vertreten. Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns auch Ihr Abmahnschreiben unverbindlich vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen. Alternativ rufen Sie uns gern unverbindlich unter der Rufnummer 02307/17062 an. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung. Herr Rechtsanwalt Heidicker ist Markenanwalt aus Leidenschaft und als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihr passender Rechtsanwalt für das Markenrecht. Auch wenn Sie bereits eine einstweilige Verfügung oder eine Klage erhalten haben, senden Sie uns diese gern unverbindlich zu. Beachten Sie bitte unbedingt folgende Punkte bei Erhalt einer Abmahnung:

  • Fristen einhalten;
  • Keine eigene Kontaktaufnahme mit dem Abmahner;
  • Keine eigenhändige Abänderung der strafbewehrten Unterlassungserklärung;
  • Ruhe bewahren.

Wir freuen uns auf jeden Fall auf Ihre Kontaktaufnahme. Im Regelfall vereinbaren wir ein Pauschalhonorar für die Vertretung.

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