Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Zierhut IP / Frida Kahlo Corp.

Wir berichten heute über eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Zierhut IP, die diese im Auftrag der Frida Kahlo Corp. ausgesprochen hat. Unserem Mandanten wird darin vorgeworfen, unerlaubt Ware auf Ebay mit Markenzeichen Frida Kahlo beworben zu haben.

Die Frida Kahlo Corp. ist Inhaberin des Markenzeichens "FRIDA KAHLO", das beim EUIPO entsprechend eingetragen ist. Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, die Marke unerlaubt zur Bewerbung nicht-originaler Waren auf Ebay eingesetzt zu haben. Es stelle die Verwendung der geschützten Marke für nicht-originale Bekleidungsstücke eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG dar.

Wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Des Weiteren wird von unserem Mandanten verlangt, Auskunft unter anderem über die erzielten Erlöse mit dem Verkauf der Waren zu erteilen. Erfahrungsgemäß dient ein solches Auskunftsersuchen dazu, in einem Folgeschreiben einen weiteren konkret berechneten Schadensersatzbetrag geltend zu machen. In der uns vorliegenden Abmahnung wird bereits einen Schadensersatzanspruch dem Grunde nach, d.h. ohne Nennung einer konkreten Höhe, geltend gemacht. Außerdem verlangen die Rechtsanwälte der Gegenseite die Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung. Diese werden nach einem Gegenstandswert in Höhe von 250.000 € berechnet. Sodann heißt es in der Abmahnung, dass man bereit sei, die Angelegenheit insgesamt gütlich im Rahmen eines Vergleichs beizulegen. Es handele sich dabei um ein "einmaliges Entgegenkommen". Gegen Zahlung von knapp 2.000 € verzichtet man auf den geltend gemachten Auskunfts- und Schadensersatzanspruch. Die Unterzeichnung einer strafbewerten Unterlassungserklärung bleibe davon unberührt.

Worauf Betroffene achten sollten, erklärt Ihnen im Ratgebervideo Jan B. Heidicker. Er ist Kanzleiinhaber und unter anderem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz:

In der konkreten Abmahnung geht es um den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung. Dies ist an sich nicht untypisch und tägliche Beratungspraxis in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Wir beraten und vertreten ständig zahlreiche Onlinehändler, Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Daher kennen wir die verschiedenen Verteidigungsstrategien und Handlungsoptionen sehr gut. Natürlich hängt das indivudelle Vorgehen immer von dem jeweiligen Einzelfall ab. Daher muss nach Erhalt einer Abmahnung zunächst der Sachverhalt aufgeklärt und dann überprüft werden, ob die gerügte angebliche Rechtsverletzung überhaupt gegeben ist. Im Bereich des Markenrechts liegt z.B. jedenfalls dann keine Markenrechtsverletzung vor, wenn die Markennennung eine rein beschreibende Angabe ist oder der Einwand der Markenerschöpfung erhoben werden kann. Wenn Sie daher ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP im Auftrag der Zapf Creation AG erhalten haben, sollten Sie diese im Einzelfall von einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Wir stehen Ihnen hierzu natürlich gerne jederzeit zur Verfügung. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen des Marken-, Urheber-, Wettbewerbs- und IT-Recht beraten und vertreten wir Mandanten im gesamten Bundesgebiet. Kanzleigründer und -inhaber Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und daher auf dem Bereich des Markenrechts hoch spezialisiert. Er verfügt über jahrelange Erfahrung und weiß, worauf es bei einer erfolgreichen Verteidigung mit dem Ziel der rechtssicheren Beilegung des Streits und der Kostenreduzierung ankommt. Außerdem ist er daneben auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, sowie für IT-Recht.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder sogar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund unserer großen Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz bereits zu Beginn
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung können Sie uns gerne unter 02307-17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns und unseren Mandanten Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir die Kommunikation und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

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