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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ido Interessenverband verlangt 1.500 € Vertragsstrafe

Wir vertreten einen Mandanten, der an den Ido Verband eine Vertragsstrafe zahlen soll. Grund dafür ist ein angeblicher Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung.

Der Adressat des Schreibens war von dem Ido Verband zuvor abgemahnt worden. Daraufhin hatte er eine Unterlassungserklärung abgegeben. Nun will der Ido Verband einen angeblichen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung festgestellt haben. Dafür sei nun eine Vertragsstrafe von 1.500 Euro zu zahlen.

Nicht verunsichern lassen!

Lassen Sie sich durch das Schreiben nicht verunsichern oder zur "blinden Zahlung" verleiten. Bleiben Sie vielmehr ruhig und lassen Sie sich spezialisiert anwaltlich beraten. Eine anwaltliche Überprüfung ist auch im Hinblick auf den konkret geforderten Betrag geboten. Wir hatten durchaus bereits Fälle in unserer Kanzlei, in denen sich die Forderungen als weit überhöht herausgestellt haben. Dies sind jedoch alles Fragen des Einzelfalls. Generelle Aussagen sind aufgrund der Vielfältigkeit der denkbaren Situationen nicht möglich. Daher raten wir unbedingt dazu, jeden Einzelfall anwaltlich überprüfen zu lassen.

Unsere Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz ist seit Jahren bundesweit im Gebiet Abmahnungen und Vertragsstrafen tätig. Wir verfügen über einschlägige Erfahrungswerte und kennen insbesondere Abmahnungen und Vertragsstrafenforderungen durch den Ido Verband aufgrund einer Vielzahl von bearbeiteten Mandaten sehr gut. Gerne stehen wir auch Ihnen kompetent und hilfsbereit zur Seite!

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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