Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Bird&Bird Rechtsanwälte: Abmahnung wegen Marke “CROSSFIT“

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Bird&Bird Rechtsanwälte vor, die wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung an der Marke „CROSSFIT“ ausgesprochen wurde.

Diese Bezeichnung sei eine geschützte Marke der CrossFit LLC aus Connecticut in den USA, heißt es in dem Abmahnschreiben. Es handele sich bei diesem Unternehmen um einen weltweiten Anbieter von Personal Training. In Deutschland würden über 200 lizensierte Trainingseinrichtungen CROSSFIT-Kurse anbieten. Die Bezeichnung „CROSSFIT“ ist beim EUIPO Markenregister unter der Nummer 12 850 673 und beim DPMA Markenregister unter der Nummer DE 30 2017 032 826 eingetragen.

Weiter heißt es, dem Unternehmen CROSSFIT sei aufgefallen, dass unser Mandant im Internet auf einer eigenen Homepage den Begriff „CROSSFIT“ zur Bewerbung von Trainingseinheiten verwendet haben soll, ohne dass eine entsprechende Lizenz zur Markenbenutzung vorgelegen habe. Außerdem habe unser Mandant im Sozialen Netzwerk Instagram unter seinem gewerblichen Profil einen Hashtag verwendet, der ebenfalls Markenrechte des Unternehmens verletzt habe.

Forderungen:

Unser Mandant wird zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Damit müsste er im Fall der Wiederholung der angeblichen Markenrechtsverletzung eine Vertragsstrafe an das Unternehmen Crossfit zahlen. Außerdem soll er Auskunft über den erzielten Verkaufserlös erteilen und Schadensersatz in noch nicht bezifferter Höhe leisten. Zudem soll er die Abmahnkosten, berechnet nach einem Streitwert von 250.000 Euro, also insgesamt 4.455,96 Euro erstatten.

Unsere Einschätzung zu der Abmahnung:

Es handelt sich vorliegend um eine markenrechtliche Abmahnung. Markenrechtliche Streitigkeiten nehmen nach unserer täglichen Erfahrung in unserer Fachanwaltskanzlei immer mehr zu. Gerade bei dem Vorwurf einer Markenrechtsverletzung stehen auch insbesondere wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Dies liegt vor allem an den hohen Streitwerten im Markenrecht - wie etwa im vorliegenden Fall -, nach denen sich Anwaltsgebühren sowie etwaige Gerichtskosten berechnen. Ein markenrechtliches Schreiben einer Anwaltskanzlei sollte insoweit keinesfalls ignoriert werden. Es könnte dann ein Gerichtsverfahrens eingeleitet werden, was alleine aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden sollte. Bei markenrechtlichen Streitigkeiten gibt es eine Vielzahl von Ansatzpunkten zur Verteidigung, die uns als Fachanwaltskanzlei auf diesem Gebiet bestens bekannt sind. Das erfolgreiche Vorgehen richtet sich immer nach dem jeweiligen Fall und den exakten Einzelfallumständen.

Abmahnung erhalten - was tun?

Achten Sie bitte unbedigt auf gesetzte Fristen und bewahren Sie Ruhe. Auf eine Abmahnung sollten Sie nicht selbständig reagieren, da hierbei leicht schwerwiegende Fehler unterlaufen könnten. Dazu kommt, dass vorformulierte Unterlassungserklärungen, die Abmahnungen oftmals beigefügt sind, eine unangemessene Benachteiligung des Abgemahnten darstellen können. Sie können zudem als Schuldeingeständnis gewertet werden, sofern der Abgemahnte sie unterzeichnet. Stattdessen sollten Sie auf spezialisierte, fachanwaltliche Beratung und Unterstützung zurückgreifen. Spezialisierte Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Seite und können die Angelegenheit rasch, rechtssicher und möglichst kostengünstig beilegen.

Eine markenrechtlichte Abmahnung stellt immer einen speziellen Einzelfall dar. Häufig finden sich Ansatzpunkte, die an der Berechtigung der Abmahnung Zweifel aufkommen lassen können oder zumindest aus taktischer Sicht dazu geeignet sein können, den wirtschaftlichen Schaden einer Abmahnung zu minimieren. Greifen Sie daher auf einen im Markenrecht spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zurück und lassen Sie die Abmahnung durch diesen überprüfen!

Wie wir Ihnen helfen können:

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Weitere Tipps im Video:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die vollständige Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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