Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

BVB-Abmahnung von der RuhrKanzlei erhalten?

Sind Sie Adressat einer Abmahnung der RuhrKanzlei aus Dortmund, die im Auftrag des BVB (Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA) ausgesprochen wurde? Wir haben Tipps und Ratschläge für Betroffene.

Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Dortmunder RuhrKanzlei vor, die im Auftrag des Fußballvereins BVB Borussia Dortmund ausgesprochen wurde und in der es um den angeblich unzulässigen Weiterverkauf von Fußballtickets geht. Im Abmahnschreiben heißt es, der Abmahnadressat habe zunächst Eintrittskarten beim BVB käuflich erworben und dabei die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) akzeptiert. In diesen fände sich unter anderem eine Regelung dazu wieder, unter welchen (engen) Voraussetzungen der Weiterverkauf von Fußballkarten erlaubt sei. Unter anderem sei es verboten, Tickets öffentlich bei Auktionen (z.B. bei Ebay) anzubieten. Dem BVB sei aufgefallen, dass unser Mandant die zunächst erworbenen Tickets unerlaubt auf Ebay Kleinanzeigen zum Weiterverkauf angeboten habe und dadurch gegen die Bestimmungen der ATGB verstoßen habe.

Forderungen:

Unser Mandant wird zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Damit müsste er im Fall der Wiederholung des angeblich unzulässigen Weiterverkaufs eine Vertragsstrafe an den Fußballclub zahlen. Außerdem soll er die Abmahnkosten, berechnet nach einer Pauschale von 353,60 Euro erstatten.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Sodann sollten Sie unverzüglich anwaltliche Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bundesweit bereits zahlreiche Mandate zur Verteidigung gegen eine Abmahnung eines Bundesligavereins wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB übernommen. Gerne stehen wir auch Ihnen mit unserer Erfahrung und Kompetenz zur Verfügung. Die von den Anwälten des Fußballclubs vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese häufig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen.

Unser Rat: Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Wie wir Ihnen helfen können:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die vollständige Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Folgende Grundregeln sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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