Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Anwaltspost nach DAZN-Ausstrahlung – was tun?

Unserer Kanzlei liegt erneut ein Anwaltsschreiben der Anwaltskanzlei Lentze Stopper vor, in dem es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Programm von DAZN geht. Unser Mandant soll in der von ihm betriebenenGaststätte das Programm von DAZN gezeigt haben, ohne über ein Business-Abo zu verfügen.

DAZN ist ein Streaminganbieter, der hauptsächlichSportübertragungen ausstrahlt. In dem Schreiben heißt es, dass DAZN durch eine Kontrolle bei unserem Mandanten darauf aufmerksam geworden sei, dass dieser in seiner Gaststätte DAZN gezeigt habe. Konkret geht es um eine Bundesligabegegnung. Jedoch habe unser Mandant nicht über einen Vertrag im Rahmen des Paketes „DAZN For Business“verfügt. Nur in diesem Fall sei der Kunde berechtigt, das DAZN-Programm in Gastronomiebetrieben öffentlich zu zeigen. Ohne Vorliegen eines solchen Vertrages sei das Ausstrahlen von DAZN in einer Gaststätte eineUrheberrechtsverletzung, heißt es in dem Anwaltsschreiben.

Forderungen:

In dem Schreiben heißt es, dass es sich bei dem angeblichen Vorspielen des DAZN-Programms wohl um ein fahrlässiges Versehen unseres Mandanten gehandelt haben dürfte.Gleichwohl stünden DAZN grundsätzlich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Die Rechtsanwälte LentzeStopper fordern unseren Mandanten dazu auf, innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte Telefonnummer von dem DAZN For Business Team anzurufen. Sollte er dies nicht tun, bzw. kein „Vertragsabschluss erfolgt“ sein, wird die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte angekündigt. Darunter zu verstehen sein dürfte der Ausspruch einer urheberrechtlichen Abmahnung.

Haben Sie auch einen solchen Brief erhalten?

Ein derartiges anwaltliches Schreiben sollten Sie weder ignorieren, noch selbständig ohne vorherige Überprüfung der Angelegenheit tätig werden. Rufen Sie insbesondere nicht ohne vorherige Überprüfung der Angelegenheit die angegebene Hotline an, so unser Rat. Stattdessen raten wir dazu, das Anwaltsschreiben unverzüglich nach Erhalt einem spezialisierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zur Überprüfung zur Überprüfung der behaupteten Urheberrechtsverletzung vorzulegen.

Beachten Sie die folgenden Grundregeln:

- Bewahren Sie Ruhe, wir können Ihnen helfen
- Reagieren Sie nicht selbständig
- Unterschreiben Sie insbesondere keine Dokumente oder leisten Zahlungen
- Beachten Sie die gesetzten (oft kurzen) Fristen
- Wenden Sie sich an einen spezialisierten Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Sollten auch Sie ein solches Schreiben, eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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