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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Schütz RA wegen Toten Hosen-Tickets

Im Auftrag der kauf mich GmbH und der OPM Merchandising GmbH wurde einer unserer Mandanten kürzlich von den Schütz RA Rechtsanwälten abgemahnt. Es geht um den Vorwurf, dass unser Mandant angeblich rechtswidrig Tickets zu Konzerten der Band Die Toten Hosen online weiterverkauft haben soll.

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass unser Mandant gegen die beim ursprünglichen Kauf der Tickets akzeptierten Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (Ticket-AGB) verstoßen habe. In diesem sei eine Klausel enthalten gewesen, wonach der Weiterverkauf der Tickets unzulässig sei. Genau das soll unser Mandant aber getan haben. Er soll mehrere Tickets für Konzerte der Band "Tote Hosen" auf Ebay zum Kauf angeboten haben und damit gegen die AGB verstoßen haben.

Forderungen

Aufgrund der angeblichen Rechtsverletzung soll unser Mandant folgende Ansprüche erfüllen:

- Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

- Kostenerstattung für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von 2.150,57 Euro

Unser Rat an Betroffene:

Seit Jahren vertritt unsere Fachanwaltskanzlei gewerbliche und private Mandanten, die wegen einer angeblich rechtswidrigen Weiterveräußerung von Tickets zu Fußballspielen, kulturellen Veranstaltungen, Konzerten, Theatervorführungen etc. abgemahnt wurden. Die relevanten Rechtsgebiete wie etwa Wettbewerbs-, Marken und Urheberrecht sind uns als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz bestens bekannt. In unserer täglichen Praxis können wir die Tendenz erblicken, dass "Ticket-Abmahnungen" immer mehr mit wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen untermauert werden und sich die abmahnenden Anwaltskanzleien mehr und mehr auf den Standpunkt stellen, dass die entsprechenden Anbieter von selbst erworbenen Tickets im unmittelbaren Wettbewerb zu dem originären Anbieter der Tickets stehen würden.

Es bedarf daher einer spezialisierten und einzelfallabhängigen Überprüfung einer jeden Abmahnung und Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Sollten Sie daher eine Abmahnung wegen den Angebotes von Tickets aus dem Sport oder Musikbereich oder ähnlicher Veranstaltungen erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit im Rahmen einer ersten kostenlosen Einschätzung zur Verfügung. Wir haben sicherlich bereits gegen nahezu allen bekannten Kanzleien aus diesem Bereich verschiedenste Mandanten - von Privatmann bis zum tatsächlich gewerblichen Tickethändler - vertreten.

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Hierzu können Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben per E-Mail zuzusenden. Wir rufen Sie kostenfrei zurück. Unsere E-Mail-Adresse lautet ra@kanzlei-heidicker.de. Telefonisch sind wir unter 02307-17062 für Sie da.

Sofern Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten, werden wir gerne zum fairen und transparenten Pauschalpreis für Sie tätig. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die Abwicklung und Kommunikation mit dieser.

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