Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Rechtsanwalt S. mahnt für Juwelier Chronotage GmbH ab

Erneut liegt uns eine Abmahnung des Berliner Rechtsanwalts S. vor, die dieser im Auftrag der Juwelier Chronotage GmbH ausgesprochen hat. Unserem Mandanten wird vorgeworfen, unerlaubt nicht bei der Stiftung EAR registriert zu sein.

Verkauf von Elektronikartikeln

In dem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass vor dem Verkauf von elektronischen Produkten zunächst eine Registrierung bei der Stiftung EAR zu erfolgen habe. Dies habe unser Mandant aber nicht getan. Gleichwohl verkaufe er im Internet entsprechende Elektronikartikel, was ohne die Registrierung aber unzulässig sei. Da die Juwelier Chronotage GmbH ein Konkurrent unseres Mandanten sei (Wettbewerber), sei das Unternehmen auch dazu befugt, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung über ihren Rechtsanwalt S. aussprechen zu lassen.

Abmahnkosten

Das Schreiben beinhaltet "wegen des Erstverstoßes" nicht die Aufforderung zur Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Verlangt wird, dass unser Mandant die unterbliebene Registrierung unverzüglich nachhole. Zudem wird unser Mandant aufgefordert, die Kosten für den Ausspruch der Abmahnung in Höhe von 367,23 Euro zu erstatten.

Sind Sie auch abgemahnt worden?

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
- Bewahren Sie Ruhe

Schauen Sie sich unser Ratgebervideo zum Thema Abmahnungen an:

Wir helfen Ihnen kompetent weiter!

Wenn Sie ebenfalls Adressat einer Abmahnung sind, bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns dazu Ihr Abmahnschreiben einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder rufen Sie uns unter 02307-17062 an.

Wir beraten und vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

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