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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

VW Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment vorgelegt, in der es um eine angebliche Markenrechtsverletzung an geschützten Markenzeichen der Volkswagen AG (VW) geht.

Unserem Mandanten wird in dem an ihn gerichteten Abmahnschreiben vorgeworfen, im Internet die Markenrechte von VW verletzt zu haben. Die Volkswagen AG ist Inhaberin der Markenrechte hinsichtlich der Marken "VW" (Wortmarke), "Bulli" und dem Logo "VW im Kreis". Des Weiteren bestünden markenrechtliche Eintragungen hinsichtlich 3D-Modellen. Insbesondere sei das dreidimensionale Modell "Bulli 3D" markenrechtlich geschützt

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, gegen den markenrechtlichen Schutz der VW-Marken verstoßen zu haben. Er soll im Internet diverse Möbelstücke zum Kauf angeboten und mit VW-Marken, wie etwa "Bulli" beworben haben. Bei den Möbelstücken habe es sich aber nicht um Originalware der Volkswagen AG gehandelt, daher sei die Markenverwendung unzulässig gewesen.

Ansprüche:

Aufgrund der angeblichen Markenrechtsverletzung machen die Anwälte von VW folgende Ansprüche geltend:

  • Unterlassungsanspruch - Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung
  • Auskunftsanspruch - unter anderem bezüglich des erzielten Gewinns
  • Vernichtungsanspruch - alle noch vorhandenen Möbelstücke sollen vernichtet werden
  • Kostenerstattung - unser Mandant soll die Abmahnkosten i.H.v. 3.247,90 € erstatten

Des Weiteren beinhaltet das Abmahnschreiben hinsichtlich eines weiteren Möbelstücks eine Berechtigungsanfrage. VW möchte bezüglich dieses Artikels wissen, woraus sich unser Mandant das Recht zur Markennutzung herleitet.

Abmahnung erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Wir beraten Sie individuell dahingehend, wie die Angelegenheit in Ihrem Interesse beigelegt werden kann. Insbesondere stehen in markenrechtlichen Streitigkeiten wirtschaftliche Gesichtspunkte in einer wesentlichen zu beachtenden Position. Dies ist dadurch zu begründen, dass die Streitwerte im Markenrecht als hoch anzusehen sind und daher entsprechend hohe Anwalts- oder Gerichtskosten anfallen können.

Was passiert, wenn ich die Abmahnung ignoriere?

Das Ignorieren ist der denkbar schlechteste Rat. Es könnten sodann gerichtliche Schritte gegen Sie eingereicht werden, die mit weiteren Kosten für Sie verbunden sein könnte. Sie sollten jedoch auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Diese könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Daher sollten Sie sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz wichtig. Daher werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

Wie wir Ihnen helfen können:

Abgemahnten bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung an. Senden Sie uns Ihre Abmahnung hierzu einfach per Email an ra@kanzlei-heidicker.de zu – wir geben Ihnen dann eine kurze erste kostenfreie Ersteinschätzung und nennen Ihnen gerne auch einen fairen und transparenten Pauschalpreis für unsere Vertretung. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir zudem gerne die vollständige Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Rufen Sie uns gerne an oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir stehen Ihnen im gesamten Bundesgebiet kompetent und hilfsbereit zur Seite.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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