Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Kanzlei Sarwari wegen illegalem Upload in Tauschbörse von Pornofilmen

Uns liegt derzeit erneut eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sarwari aus Hamburg vom 25.01.2022 vor. Gegenstand des Vorwurfes ist hierbei, dass unsere Partei über eine Tauschbörse, und zwar hier über den Clint Vuze 5.7.6.0 einen pornografischen Film hochgeladen bzw. gleichzeitig heruntergeladen haben soll. Es handelt sich hierbei um den Film mit dem Titel AC Anal & Cumshot 3.

Von unserem Mandanten wird hierbei die Angabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung als auch Schadensersatz gefordert. Das Abmahnschreiben enthält hierzu lange Ausführungen zu Streitwert sowie insbesondere sehr interessante Ausführungen zu den Rechnungsposten. Dem kann entnommen werden, dass anscheinend im Rahmen des von der Kanzlei durchgeführten Sicherungs- und Gestattungsverfahrens vor dem Landgericht Köln insgesamt 59 IP-Adressen abgefragt worden sind. Die Kostenkosten, welches aufgeschlüsselt sind, werden mit 905,67 € beziffert. Zur vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650,00 € angeboten.

Wie sollte ich mich bei Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Zunächst weisen bei Abmahnungen in dieser Art darauf hin, dass Sie es keinesfalls scheuen sollten sich eine fachanwaltliche Hilfe, hier am besten der Hilfe einer Fachanwaltskanzlei für Urheber- & Medienrecht zu bedienen. Fälle dieser Art sind insbesondere uns aus zahlreichen Mandaten aus den letzten fast 13 Jahren bestens bekannt. Wichtig ist, dass hier keinerlei Kurzschlussreaktionen erfolgen. Insoweit halten Sie sich bitte an folgende Grundregeln:

  1. Ruhe bewahren;
  2. Fristen notieren;
  3. keine Kontaktaufnahme mit dem Abmahner;
  4. keine Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dürfen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen in der Sache rechtssicher weiterhelfen können. Wir sind seit dem Beginn unserer Tätigkeit insbesondere auf das Filesharing spezialisiert und haben zwischenzeitlich eine weit über vierstellige Anzahl von Filesharing-Abmahnungen bearbeitet. Hierzu zählen neben der reinen außergerichtlichen Tätigkeit auch zahlreiche gerichtliche Verfahren, die durch unsere Kanzlei gegen verschiedene Abmahner geführt worden sind. Sollte Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Lassen Sie uns das Abmahnschreiben entweder vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen oder rufen uns unmittelbar unter 02307/1706-2 an. Im Falle der Zusendung der Abmahnung rufen wir im Regelfall am gleichen Tage zurück.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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