Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung Warner Bros. Entertainment Inc. „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere“

In unserer Kanzlei bemerken wir in den letzten Monaten verstärkt wieder die Zunahme urheberrechtlicher Abmahnungen aufgrund der Nutzung von Filesharingprogrammen.

So wurden wir vor kurzem aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung, ausgesprochen von der Warner Bros. Entertainment Inc., beauftragt. Die Warner Bros. Entertainment Inc. wird dabei von der Kanzlei Frommer Legal vertreten.

Vorwurf der Abmahnung sei ein urheberrechtlicher Verstoß an dem Filmwerk „Der Hobbit: Die Schlacht der Fünf Heere“, durch die Nutzung von Filsharingprogrammen.

Das Nutzen eines solchen Programms bzw. das Angebot solcher Filmwerke auf einer Tauschbörse verstößt durch die öffentliche Zugänglichmachung gegen § 19a UrhG.

Aufgrund der angeblichen Urheberrechtsverletzung soll unsere Mandantschaft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, ein Schadensersatz zahlen sowie den Ersatz der Rechtsanwaltskosten leisten.

Der Schadensersatz wird dabei pauschal in Höhe von 2.100,00 € angesetzt. Die Rechtsverfolgungskosten betragen € 381,40 €. Der zu zahlende Gesamtbetrag, welcher von unserer Mandantschaft neben der Abgabe der Unterlassungserklärung unter Fristsetzung gezahlt werden soll, beträgt 2.481,40 €.

Sofern keine Zahlung geleistet wird, werden gerichtliche Schritte angedroht.

Wie ist mit Filsharing-Abmahnungen umzugehen?

Jede Abmahnung sollte stets im Einzelfall durch einen Fachanwalt zu überprüft werden. Gerade bei den von Frommer Legal in großer Anzahl ausgesprochenen Abmahnung kann es stets der Fall sein, dass die Abmahnung im Einzelfall zu Unrecht ausgesprochen wurde. Ebenfalls sollten Sie sich über das Risiko eines gerichtlichen Verfahrens aufklären lassen.

Sofern jedoch die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite zutreffen sollten, lassen sich in vielen Fällen die geforderten Kosten reduzieren und der Rechtsstreit somit außergerichtlich beendet werden.

Sofern Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid der Warner Bros. Entertainment Inc. erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig.

Sie können uns gerne die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder sich eine kostenlose Ersteinschätzung unter der Telefonnummer 02307/1706-2 einholen. Im Falle einer außergerichtlichen Vertretung vereinbaren im Regelfall einen festen Pauschalpreis für unsere Tätigkeit.

Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.