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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Klage Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V.

Unsere Kanzlei wurde kürzlich mit einer vor dem Landgericht Bochum beantragen Unterlassungsklage des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. (im Folgenden: bayerische Kfz-Innungen) beauftragt.

Gegenstand der Klage war ein geltend gemachter Unterlassungsanspruch, die Feststellung einer unerlaubten Handlung sowie ein Zahlungsanspruch in Höhe von 296,31 €.

Der Grund solcher Klagen der bayerischen Kfz-Innungen ist in der Regel der Selbe wettbewerbsrechtliche Verstoß.

Die bayerische Kfz-Innung ist gem. § 8 Abs. 3 Nr. 4 UWG als berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben wettbewerbsrechtlich aktiv legitimiert.

In der Sache wird dem Beklagten ein gewerblicher Umfang von KFZ-Verkäufen vorgeworfen. Der Beklagte täusche daher über dem gewerblichen Charakter seine Angebote und verhält sich daher wettbewerbswidrig.

Der Streitwert des Klageverfahrens liegt bei 20.000,00 €.

Wie sollte mit Klagen der bayerischen Kfz-Innungen umgegangen werden?

Zunächst einmal sollten Sie, sobald Sie eine Klage des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen erhalten haben, sich mit einem Fachanwalt auseinandersetzen.

Die Klageforderungen sollten genauestens durch den Anwalt geprüft werden.

Dies ergibt sich bereits daraus, dass die Streitwerte bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten stets verhältnismäßig hoch sind. Zudem ist zu beachten, dass bei wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor dem Landgericht stets Anwaltszwang besteht.

In unserer Kanzlei werden bereits seit vielen Jahren zahlreiche Verfahren gegen die der bayerischen Kfz-Innung sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, geführt.

In der Regel sind den Klagen der bayerischen Kfz-Innung wettbewerbsrechtliche Abmahnungen vorgeschaltet. In dieser werden ebenfalls ein Unterlassungsanspruch, die Zahlung 296,31 € geltend gemacht.

Sofern Sie sich bereits in diesem Stadium Beratung suchen, können ggf. kostspielige gerichtliche Verfahren verhindert werden.

Das Kostenrisiko eines gerichtlichen Verfahrens bei eine Streitwert von 20.000,00 € kann zwischen 4.000,00 € und 6.000,00 € liegen.

Durch eine Beratung bereits in außergerichtlichen Verfahren und die Aufklärung über die Konsequenzen der Abgabe einer Unterlassungserklärung können große Kosten verhindert werden.

Gerne können Sie uns ihr Abmahnschreiben, Ihre Klage oder weitere Aufforderungen des Verbandes bayerischer Kfz-Innungen vorab per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder sich telefonisch mit uns unter 02307/1706-2 auseinanderzusetzen. Wir freuen uns auf Ihre Kotaktaufnahme.

Die Erstberatung erfolgt kostenlos.

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