Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aufforderungsschreiben der iOcean UG (haftungsbeschränkt) erhalten?

Unserer Kanzlei liegen erneut einige Aufforderungsschreiben der iOcean UG vor, welche von dem Rechtsanwalt S. aus Berlin vertreten werden.

Bei der iOcean UG handelt es sich angeblich um einen Onlineverkäufer, welcher unter anderem Schuhe, Sportartikel und auch insbesondere Bademode verkauft.

In dem Aufforderungsschreiben gegen unsere Mandantschaft wird gerügt, dass diese trotz der Registrierungspflicht im Sinne des § 9 VerpackG nicht bei dem Verpackungsregister LUCID registriert sei.

Zum einen wird unsere Mandantschaft unter Fristsetzung aufgefordert, die fehlende Registrierung bei dem Verpackungsregister LUCID vorzunehmen und die Registrierungsnummer per E-Mail mitzuteilen.

Im Falle einer nicht vorgenommenen Registrierung stünden der iOcean UG grundsätzlich Ansprüche aus dem § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG zu.

Unserer Mandantschaft soll jedoch, da es sich um erstmaligen Verstoß handelt, die Möglichkeit gegeben werden, die fehlende Registrierung schnellstmöglich nachzuholen und damit dem Wettbewerbsverstoß zu beseitigen. Auch für die Nachholung der Registrierung wird unserer Mandantschaft eine Frist gesetzt.

Des Weiteren sei unsere Mandantschaft verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten. Diese werden unter Fristsetzung aufgrund eines Gegenstandswertes in Höhe von 2.000,00 €, somit 280,60 €, berechnet. Im Falle einer Nichtzahlung wird die gerichtliche Durchsetzung der geltend gemachten Ansprüche angekündigt.

Die ausgesprochenen Abmahnungen bzw. Aufforderungsschreiben sind grundsätzlich mit besonderer Vorsicht zu betrachten.

Aufgrund der uns vorliegenden Informationen sowie der Berichte vieler anderer Kollegen ist derzeit alles andere als ausgeschlossen, dass die iOcean UG rechtsmissbräuchlich handelt.

Unabhängig davon ist bereits auf dem ausgesprochenen Aufforderungsschreiben nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage sich die iOcean UG berechtigt fühlt, die Kosten der „Rechtsverfolgung“ zu verlangen. Das Schreiben der iOcean UG ist bereits keine formelle Abmahnung. Ebenfalls sprechen die Hinweise der Gegenseite, wonach nach einer Registrierung sowie der Zahlung der vermeintliche Wettbewerbsverstoß beseitigt sei, für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten.

Wie sollte mit Aufforderungsschreiben der iOcean UG und weiteren Schreiben von Rechtsanwalt S. aus Berlin umgegangen werden?

Sie sollten sich in jedem Falle nach Erhalt eines solchen Schreibens mit einem Fachanwalt auseinandersetzen.

Grundsätzlich ist zunächst zu überprüfen, ob der geltend gemachte Vorwurf überhaupt in der Sache zutrifft.

Auf die gesetzten Fristen sollte jedoch in jedem Falle geachtet werden.

In keinem Falle sollte eine voreilige Zahlung ohne vorige anwaltliche Beratung an die iOcean UG erfolgen.

Sollten Sie auch ein Aufforderungsschreiben von der iOcean UG erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer professionellen Hilfe zur Verfügung. Wir schauen auf eine erhebliche Expertise als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht zurück. Wir freuen uns sodann auf Ihre telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme. Im Falle einer Beauftragung vereinbaren wir hierbei in der Regel ein faires Pauschalhonorar.

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