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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung des DFB wegen Online-Ticketverkauf

Unserer Kanzlei wurde vor Kurzem eine Abmahnung des Deutschen Fußball-Bund e. V. (im Folgenden „DFB“) zur Überprüfung übersandt.

Der DFB wird dabei durch die Kanzlei Lentze Stopper aus München vertreten.

Diese vertritt den DFB in Ticketangelegenheiten im Zusammenhang mit dem Finalspiel des DFB-Pokals 2022 in Berlin. Hintergrund ist eine typische Abmahnung wegen Online-Ticketverkäufen.

Der Grund der Abmahnung sei ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Ticketerwerb bei der DFB GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden „ATGB“) durch die abgemahnte Person. Diese soll nachweislich Tickets für das DFB-Pokalfinale über eine nicht autorisierte Zweitplattform angeboten bzw. veräußert haben. Der Ticketverkauf sei durch die ATGB des DFB eingeschränkt. Durch das angebliche Anbieten zu einem höheren Preis als dem Originalpreis des Tickets soll gegen die ATGB verstoßen worden sein. Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung soll die abgemahnte Person unter Fristsetzung sowohl eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen sowie eine vergleichsweise Zahlung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 500,00 € an die Gegenseite zahlen.

Sofern die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht fristgerecht unterzeichnet bei den Anwälten Lentze Stopper eingereicht wird, behält sich der DFB zudem ausdrücklich vor, nach den ATGB mögliche weitere Sanktionen, insbesondere eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von 2.500,00 €, gegen die abgemahnte Person auszusprechen. Ebenso behält der DFB vor, die Auszahlung der erzielten Mehrerlöse zu verlangen sowie von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch zu machen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Person und/oder Firmen durch die abgemahnte Person veräußert wurden.

Im Falle der Nichterfüllung wird zudem die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche angedroht.

Haben auch Sie eine Abmahnung des DFB für das DFB-Pokalfinale 2022 erhalten?

Sollten auch Sie ein Abmahnschreiben des DFB erhalten haben, sollte stets im Einzelfall geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite bestehen.

In keinem Falle wird es empfohlen, voreilige Zahlungen an die Gegenseite zu leisten sowie etwaige Unterlassungserklärungen zu unterschreiben.

So muss stets festgestellt werden, dass die abgemahnte Person den ATGB des DFB zugestimmt hat.

Unabhängig davon bietet es sich jedoch in der Regel an, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine vergleichsweise außergerichtliche Lösung mit der Gegenseite hinsichtlich der geltend gemachten Forderung zu treffen.

In unserer Kanzlei wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle im Bereich von Abmahnungen für Tickets geführt.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns diese unverbindlich per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307 17062 anrufen. Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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