Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Ticketabmahnung durch den VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA

Unsere Kanzlei wurde kürzlich aufgrund einer Abmahnung der VfL Bochum 1848 GmbH & Co. KGaA (im folgenden VfL Bochum) beauftragt.

Auch im vorliegenden Falle handelt es sich um eine typische Abmahnung aufgrund von Online-Fußballticketverkäufen.

Hierbei wird der VfL Bochum, wie bspw. auch Borussia Dortmund, der SV Werder Bremen oder VfL Wolfsburg, von der RuhrKanzlei aus Dortmund vertreten.

Die RuhrKanzlei wurde vom VfL Bochum beauftragt, da unsere Mandantschaft ein Verstoß gegen die allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (im folgenden ATGB) begangen haben soll.

Der Verstoß soll durch die unautorisierte Nutzung des Vereinslogos bzw. des Stadionplans des Vonovia Ruhrstadions geschehen seien, indem Tickets des VfL Bochum über eine nicht autorisierte Zweitplattform wie bspw. eBay-Kleinanzeigen angeboten wurden.

Aufgrund dessen wird unsere Mandantschaft unter Fristsetzung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Des Weiteren wird ein Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 353,60 € sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 €, somit insgesamt 603,60 €, ebenfalls unter Fristsetzung geltend gemacht.

Sofern die Fristen ergebnislos verstreichen, wird die RuhrKanzlei dem VfL Bochum empfehlen, zur Durchsetzung der Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.

Haben auch Sie eine Ticketabmahnung des VfL Bochum erhalten?

Sollten auch Sie eine typische Ticketabmahnung vom VfL Bochum oder anderen Vereinen aus der 1. oder 2. Bundesliga erhalten haben, muss stets im Einzelfall geschaut werden, ob der vorgeworfene Verstoß tatsächlich durch die abgemahnte Person begangen wurde.

Insbesondere muss stets geprüft werden, ob die ATGB wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden, aufgrund dessen Vertragsstrafen und weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Unabhängig davon bietet es sich jedoch in der Regel an, eine modifizierte Unterlassungserklärung gegenüber der Gegenseite abzugeben und die gesamte Angelegenheit vergleichsweise außergerichtlich zu lösen.

Wir vertreten in unserer Kanzlei seit vielen Jahren eine Fälle typischer Ticketabmahnungen gegen diverse Bundesligavereine.

Sofern auch Sie eine Ticketabmahnung erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Erstberatung unter der Rufnummer 02307/1706-2 anrufen.

Wir vertreten unsere Mandantschaft bundesweit gegen eine Vielzahl von Fußballvereinen aus der 1. und 2. Bundesliga.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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