Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Abmahnung der Volkswagen AG durch Rechtsanwälte Lubberger Lehment vom 26.08.2022

Aktuell wird uns erneut ein markenrechtliches Abmahnschreiben der Volkswagen AG vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist hier die Verletzung von Markenrechten an der Wortmarke „VW“ und der Unionsbildmarke zur EUIPO-Nr. „703983“ (VW im Kreis).

Unserer Mandantschaft wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, Embleme mit dem „VW im Kreis“-Logo in den deutschen Wirtschaftsverkehr eingeführt zu haben. Hierbei soll es sich um entsprechende Plagiate handeln.

Was wird von der Volkswagen AG gefordert?

Zunächst wird die Abgabe einer umfassenden strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Unserer Partei wird hierbei eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen. Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sieht hierbei eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € vor.

Neben dem Unterlassungsanspruch werden auch Kosten der Rechtsverfolgung, und zwar auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 250.000,00 €, mithin zu einem Bruttobetrag in Höhe von 3.865,90 €, gefordert.

Auch werden Schadenersatzansprüche dem Grunde nach geltend gemacht, die sodann über die Anwaltskosten hinausgehen.

Umgang mit Abmahnungen dieser Art?

Wichtig und entscheidend ist bei diesen Abmahnungen – so banal es klingt – diese keinesfalls zu ignorieren. Gerade Abmahnungen im markenrechtlichen Bereich gegen große Automobilkonzerne, Modeunternehmen oder Technikkonzerne haben allesamt gemein, dass die Gegenstandswerte in diesen Angelegenheiten enorm hoch sind. Dies bedeutet, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die im Regelfall vermieden werden sollte, ein enorm hohes Kostenrisiko besteht. So bestünde beispielsweise für die erste Instanz bei einer hier vorliegenden Abmahnung ein Prozesskostenrisiko in Höhe von 21.772,46 €, und zwar ohne Abmahnkosten und Schadenersatz. Diese Zahlen zeigen ausdrücklich, dass man sich in diesen Fällen keinesfalls auf Experimente einlassen sollte, sondern die Angelegenheit in die Hände eines Fachanwaltes gehört. Eine Expertise im Markenrecht ist hier nach unserem Dafürhalten unabdingbar.

Wichtig ist, dass Sie einerseits die Fristen einhalten und richtig und angemessen auf die Sachlage reagieren. Auch wenn Abmahnungen dieser Art berechtigt sind, können im Regelfall vernünftige Ergebnisse erzielt werden, die wirtschaftlich vollumfänglich sodann auch vertretbar sind.

Wir vertreten und verteidigen tagtäglich markenrechtliche Abmahnungen gegen große Konzerne aus der Automobilbranche, dem Modebereich und/oder dem Technikbereich. Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Hierzu zählt das Markenrecht. Er verfügt über eine sehr hohe Expertise im Bereich des Markenrechtes. Neben der Verteidigung von markenrechtlichen Abmahnungen ist er ständig mit der Anmeldung von Marken sowie auch der Durchsetzung von Ansprüchen von Markeninhabern beschäftigt. Wir sind auf das Markenrecht hoch spezialisiert und kennen im Regelfall auch bereits Ihren Gegner aus früheren Fällen sehr gut. Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit an. Hierzu senden Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben vorab an ra@kanzlei-heidicker.de zu oder rufen Sie uns direkt unter 02307/17062 an.

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