Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aufforderungsschreiben der dpa Picture-Alliance GmbH durch die Kanzlei KSP Rechtsanwälte

Unsere Kanzlei wurde kürzlich erneut aufgrund eines Forderungsschreibens der dpa Picture-Alliance GmbH (im Folgenden dpa) beauftragt. Die dpa wird dabei stets von der Kanzlei KSP Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten.

Bei den Schreiben der KSP Rechtsanwälte im Auftrag der dpa handelt es sich hierbei nicht um klassische urheberrechtliche Abmahnung, sondern lediglich um Forderungsschreiben, da hier beispielsweise keine explizite strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert wird.

Gegenstand der Beauftragung der KSP Rechtsanwälte durch die dpa ist eine mögliche Urheberrechtsverletzung. Der abgemahnten Person wird vorgeworfen, auf ihrer Website mehrere Lichtbilder, an denen die dpa die ausschließlichen Nutzungsrechte habe, verwendet. Dabei wurde eine Zustimmung zur Nutzung durch die dpa nicht erteilt.

Aufgrund der unberechtigten Nutzung schulde die abgemahnte Person der dpa Schadenersatz gem. § 97 Abs. 2 UrhG. Die Berechnung findet dabei im Rahmen der sogenannten Lizenzanalogie statt. Dabei kann dasjenige verlangt werden, was zwischen den Parteien bei Kenntnis aller Umstände für eine rechtmäßige Nutzung als Lizenzgebühr vereinbart worden wäre. KSP setzt dabei als Grundlage der Berechnung des Schadenersatzes die marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) an.

Des Weiteren sei die abgemahnte Person zur Erstattung der der dpa entstandenen Dokumentationskosten und der Rechtsanwaltsvergütung verpflichtet. Der Schadenersatzanspruch wird dabei verzinst. In dem uns vorliegenden Fall wird dabei konkret eine Summe von 911,57 € verlangt. Der Eingang des Gesamtbetrages wird unter Fristsetzung auf dem Konto der KSP Rechtsanwälte erwartet.

Dabei kündigt die Gegenseite an, dass bei fristgerechtem Ausgleich der Gesamtforderung die Angelegenheit ihre Erledigung findet, insbesondere werden auch bislang nicht geltend gemachte Unterlassungsansprüche im Rahmen einer Abmahnung geltend gemacht. Zudem wird die abgemahnte Person aufgefordert, den streitgegenständlichen Inhalt umgehend aus dem Netz zu nehmen sowie von ihrer Website und von sämtlichen Datenträgern zu löschen.

In einem Anhang werden dazu nähere Informationen zu den Fundstellen sowie detaillierte Informationen über die Forderungsaufstellung mitgesandt.

Haben auch Sie ein Aufforderungsschreiben der KSP Rechtsanwälte erhalten?

Sofern auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, sollte stets im Einzelfall überprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite bestehen.

So ist es teilweise fraglich, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und ob die richtige Person für die Verletzung in Anspruch genommen wurde.

Zudem ist die Schadenersatzberechnung anhand der MFM-Tabellen, gerade wenn Lizenzgebühren von Profifotografen geltend gemacht werden, teilweise nicht ganz unstrittig.

Der Rechteinhaber hat sich zunächst grundsätzlich nach seiner eigenen Lizensierungspraxis für die Schadensberechnung zu richten.

Wir unterstützen unsere Mandantschaft seit vielen Jahren deutschlandweit gegen diverse Schreiben der Kanzlei KSP für die dpa, aber auch andere Mandanten.

Gerne können Sie uns Ihr Aufforderungsschreiben für eine kostenlose Erstberatung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine telefonische Erstberatung unter der Nummer 02307/17062 erreichen.

Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.

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