Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Urheberrechtliche Abmahnung durch Warner Bros. für das Filmwerk „The Batman“ durch die Kanzlei Frommer Legal

Unsere Kanzlei wurde kürzlich erneut aufgrund einer urheberrechtlichen Abmahnung, welche durch die Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. (im Folgenden Warner Bros.) ausgesprochen wurde, beauftragt.

Die Abmahnschreiben der Kanzlei Frommer Legal haben dabei stets den grundsätzlich selben Inhalt.

Zunächst wird die abgemahnte Person stets darauf hingewiesen, dass es klar sein sollte, dass aktuelle Filme, Musiktitel, Hörbücher und Weiteres weder in Geschäften noch im Internet durch Warner Bros. „verschenkt“ werden würden.

Dabei wird der abgemahnten Person vorgeworfen, dass über ihren Internetanschluss Inhalte von Warner Bros. mit Hilfe eines sogenannten Filesharing-Programmes unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen wurden.

Im konkreten Fall soll über den Internetanschluss das Filmwerk „The Batman“ bzw. Teile davon über das Filesharing-Protokoll BitTorrent angeboten, übertragen und damit einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Die Dokumentation der Rechtsverletzung sei dabei mit Hilfe des Peer-to-Peer Forensic Systems (PFS) der Digital Forensics GmbH erfolgt. Die Zuverlässigkeit dieses Systems werde dabei regelmäßig durch Gutachten überprüft und die Fehlerfreiheit zudem in diversen gerichtlichen Verfahren bestätigt.

Aufgrund eines im Anschluss an die Ermittlung durchgeführten gerichtlichen Auskunftsverfahrens konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die abgemahnte Person Anschlussinhaber des Internetanschlusses ist, über welchen die Rechtsverletzung erfolgt sei. Aufgrund dieser Ermittlungen bestehe zunächst eine Vermutung, dass der Inhaber des Internetanschlusses die Rechtsverletzung begangen habe.

Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis kopiert oder zum Download angeboten werden. Ansonsten liegen rechtswidrige Handlungen i. S. d. § 16 bzw. 19a UrhG vor.

Aufgrund der angeblich vorliegenden Rechtsverletzung macht die Gegenseite zunächst einen Anspruch auf sofortige Unterlassung geltend. Dabei wird die abgemahnte Person unter Fristsetzung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zusätzlich wird die abgemahnte Person auf Ersatz des entstandenen Schadens der Warner Bros. in Anspruch genommen. Im konkreten Fall wird im Zuge einer außergerichtlichen Klärung mit der abgemahnten Person die Bereitschaft erklärt, einen niedrigeren Schadenersatz in Höhe von 700,00 € anzusetzen. Zudem wird die abgemahnte Person zur Zahlung der Rechtsverfolgungskosten, welche durch die Einschaltung der Kanzlei Frommer Legal entstanden sind, in Anspruch genommen. Dabei werden die Rechtsanwaltskosten aufgrund eines Gegenstandswertes in Höhe von 1.700,00 €, somit einem Betrag in Höhe von 235,80 €, geltend gemacht.

Die abgemahnte Person wird daher neben dem zu zahlenden Gesamtbetrag in Höhe von 935,00 € zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, beides jeweils unter Fristsetzung, aufgefordert.

Mit fristgerechtem Eingang einer unterzeichneten Unterlassungserklärung sowie vollständiger Zahlung seien sämtliche Ansprüche in dieser Angelegenheit erledigt und die Auseinandersetzung vollständig beendet. Sofern die Fristen verstreichen würden und keinerlei Rückmeldung durch die abgemahnte Person abgegeben würde, würde der Mandantschaft empfohlen, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.

Haben auch Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von Frommer Legal erhalten?

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollte stets durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden, ob der Verstoß in Ihrem konkreten Fall gegeben ist.

Auch wenn Sie die Auffassung vertreten, dass der Verstoß nicht durch Sie begangen wurde, so muss stets auf die spezielle Rechtsprechung hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing-Aktivitäten hingewiesen werden.

In keinem Fall sollte ohne vorige Überprüfung eine Unterlassungserklärung gegenüber der Gegenseite abgegeben oder eine Zahlung geleistet werden.

Sie können uns die Ihnen zugestellte Abmahnung gerne per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für eine kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter der Nummer 02307/17062 erreichen.

Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.