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Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Klage durch die Kanzlei Sarwari im Auftrag der Berlin Media Art JT e.K. aufgrund von Urheberrechtsverletzung an pornografischen Werken

Unsere Kanzlei wurde kürzlich damit beauftragt, einen Mandanten in einem Klageverfahren gegen die Berlin Media Art JT e.K. (im folgenden Berlin Media Art) zu vertreten.

Berlin Media Art wird dabei von der Kanzlei Sarwari aus Hamburg vertreten. Diese Kanzlei ist dafür bekannt, verschieden Mandanten zu vertreten, welche vor allem pornografische Filmwerke produzieren.

Bei der Berlin Media Art handelt es sich um einen Produzenten und Rechteinhaber verschiedener pornografischer Filmwerke, so unter anderem ein Film mit dem Titel „Teenies im Spermarausch“.

In der Regel gehen solchen Klageverfahren Abmahnschreiben sowie die Beantragung eines Mahnbescheides voraus. Sofern auf die Abmahnung nicht reagiert wird bzw. dem Mahnbescheid widersprochen wird, wird das Klageverfahren regelmäßig eingeleitet.

Hintergrund des Klageverfahrens ist eine urheberrechtliche Filesharing-Angelegenheit.

Bei den Filmwerken der Berlin Media Art handele es sich um persönlich geistige Schöpfungen im Sinne des Urhebergesetztes. Da durch die unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung der Filmwerke der Berlin Media Art empfindliche Einbußen stattfinden, wurde die Firma CS Electronic-IT mit der Recherche von Urheberrechtsverletzungen auf verschiedenen Internettauschbörsen beauftragt.

Dabei wurde im Rahmen der Recherche ebenfalls dokumentiert und beweiserheblich gesichert, dass die beklagte Person verschiedene Filmwerke der Berlin Media Art zum Download angeboten habe. Auf Grundlage der Daten wurde beim zuständigen Landgericht ein Antrag auf Erteilung einer Auskunft im Wege des selbstständigen Anordnungsverfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG gestellt. Dieses Verfahren habe ergeben, dass die beklagte Person Anschlussinhaber des Anschlusses sei, über welchem der Download erfolgt sei. Es spreche daher eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die beklagte Person für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Sofern keine Erschütterung dieser Vermutung gelingt, gilt dieser Sachverhalt als erwiesen. Aufgrund dessen erfülle die beklagte Person die Tatbestände der untererlaubten Vervielfältigung gem. § 16 UrhG sowie der unerlaubten Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG.

Nachdem durch die beklagte Person zunächst nicht auf die Abmahnung reagiert wurde und dem darauf folgenden Mahnbescheid widersprochen wurde, wird nunmehr in der Anspruchsbegründung durch die Berlin Media Art beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an die Berlin Media Art einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.200,00 € nebst Zinsen zu zahlen. Des Weiteren wird beantragt, an die Berlin Media Art außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 453,87 € zu zahlen.

Haben auch Sie eine Klage, einen Mahnbescheid oder eine Abmahnung von der Kanzlei Sarwari erhalten?

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder gar eine Klage der Kanzlei Sarwari im Auftrag der Berlin Media Art oder anderen Mandanten erhalten haben, so sollten diese stets ernst genommen werden.

Wir können bei unseren Mandanten teilweise beobachten, dass die ausgesprochene Abmahnung aufgrund der speziellen Thematik oftmals nicht ernst genommen werden und unbeachtet bleiben.

In jedem Stadium des Rechtsstreits bietet es sich trotz allem an, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen und sich über die allgemeine spezielle Rechtslage, gerade im Filesharing, zu informieren.

So sind sich unsere Mandanten erfahrungsgemäß in der Regel nicht darüber bewusst, dass es spezielle Rechtsprechungen hinsichtlich des Filesharings gibt, sodass der Vortrag, der Urheberrechtsverstoß nicht durch die beklagte Person begangen, oftmals nicht ausreichend ist.

Wir vertreten unsere Mandantschaft seit vielen Jahren in verschiedenen Filesharing-Fällen. Dies geschieht sowohl im Abmahnverfahren aber auch im gerichtlichen Verfahren. Selbst wenn der Vorwurf der Gegenseite zutreffen sollte, so bietet es sich in der Regel an, durch einen Anwalt einen Vergleich mit der Gegenseite zu erarbeiten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, eine Klage oder einen Mahnbescheid von der Kanzlei Sarwari erhalten haben, können Sie uns diesen gerne per Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen oder uns für ein kostenloses Erstberatungsgespräch unter der Rufnummer 02307/1706-2 erreichen.

Wir sehen Ihrer Kontaktaufnahme entgegen.

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