Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Update – Abmahnungen RAAG Kanzlei für nunmehr Frau Wang Yu vom 14.10.2022

Wir haben in den letzten Wochen über die zahlreichen Abmahnungen der RAAG Kanzlei und durch Rechtsanwalt Kilian Lenard berichtet. Insbesondere haben uns in den letzten Tagen Abmahnungen der RAAG Kanzlei durch Rechtsanwalt Dikigoros Kairis beschäftigt.

Wir hatten in einem früheren Artikel bereits auf die Ungereimtheiten in diesem Abmahnschreiben hingewiesen. Nunmehr haben sich in der aktuellen Version Neuigkeiten ergeben, welche wir Ihnen im nachfolgenden mitteilen möchten.

Zunächst wird nunmehr darauf hingewiesen, dass die Abmahnung ausdrücklich im Auftrag von Frau Wang Yu aus Berlin ausgesprochen wird. Angegeben wird auch eine nähere Adresse in Form eines Straßennamens.

In den ersten Abmahnschreiben, die vor dem 14.10.2022 uns durch die Mandanten vorgelegt wurden, wurde noch zunächst für Herrn Wang Yu abgemahnt. In den ersten Antwortschreiben, die wir durch die Kanzlei erhielten, war sodann die Rede von einer Frau Wang Yu.

Es wird nunmehr in dem Abmahnschreiben darauf hingewiesen, dass die Mandantschaft der RAAG Kanzlei, mithin Frau Wang Yu, Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz – kurz der VIVA Datenschutz wäre. Bei der VIVA Datenschutz handele es sich um eine Organisation, die sich der Verteidigung und Durchsetzung des Datenschutzes auf zivilrechtliche Wege verschrieben habe. Sodann folgt der übliche Vorwurf, dass Google-Fonds eingebunden worden sind und sich hieraus die gerügte Danteschutzverletzung ergebe.

Weiterhin sind Änderungen an der ebenfalls beigefügten Rechnung vorgenommen worden. So wird nunmehr ein Betrag in Höhe von 239,60 € gefordert. Dieser ergebe sich aus einer Geschäftsgebühr mit dem Faktor von 1,3 in Höhe von 63,70 €. Hinzu kommen Postentgelt sowie der Schadensersatz. Hierauf wird sodann fehlerhaft die Mehrwertsteuer erhoben.

Auch wir die Rechnung weiterhin auf unsere Mandantschaft ausgestellt, was ebenfalls schlicht und ergreifend grob falsch ist.

Wie mit der Abmahnung weiter umgehen?

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Sie hier zunächst keinerlei Beträge zahlen. Wir weisen für unsere Mandanten dieses Abmahnschreiben konsequent zurück. Unabhängig von der Frage, ob in der vorgeworfenen Verletzung des Datenschutzrechtes tatsächliche ein plausibler Datenschutzverstoß besteht, besteht nach unserer festen Überzeugung der Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes gerade nicht.

Wir haben in den letzten Wochen mehrere 100 Adressaten in dieser Abmahnung vertreten und beraten. Sollten auch Sie ein Abmahnschreiben der RAAG Kanzlei oder auch durch die Kanzlei Kilian Lenard erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit als Fachanwaltskanzlei für IT-Recht, wozu auch das Datenschutzrecht zählt, zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir bieten Ihnen an, dass Sie uns Ihr Abmahnschreiben an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden oder uns unmittelbar anrufen. Im Falle der Zusendung rufen wir im Regelfall am gleichen Tag oder spätestens am nächsten Tag bei Ihnen zurück. Das Erstgespräch und die Erstberatung sind kostenlos.

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