Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Weitere Ticketabmahnungen SV Werder Bremen - Viele Anfragen - Wie reagiere ich richtig?

Unserer Kanzlei sind in den letzten Wochen wieder vermehrt Anfragen bezüglich Ticketabmahnungen der SV Werder Bremen GmbH & Co. KG aA (im Folgenden SV Werder Bremen) durch die RuhrKanzlei zugegangen.

Die RuhrKanzlei vertritt dabei neben dem SV Werder Bremen zahlreiche weitere Bundesligavereine.

Der Hintergrund der Beauftragung durch die jeweiligen Bundesligavereine ist dabei in der Regel der gleiche. Der abgemahnten Person wird vorgeworfen, dass diese gegen die Allgemeinen Ticketgeschäftsbedingungen (im Folgenden ATGB) durch ein geschaltetes Verkaufsangebot über eine sogenannte nicht autorisierte Internetplattform, wie eBay Kleinanzeigen, verstoßen zu haben.

Der SV Werder Bremen hat seit der Saison 2014/2015 eine offizielle Onlineticketbörse eingerichtet. Grundsätzlich dürfen nur über diese Tickets für den Zweitmarkt angeboten werden.

Der SV Werder Bremen sieht sich grundsätzlich in der Pflicht und hat ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzmarkt aktiv zu bekämpfen und jedem zukünftigen oder in der Vergangenheit liegenden Verstoß gezielt nachzugehen.

Durch die Angebotsschaltung der abgemahnten Person auf einer nicht autorisierten Zweitplattform liegt daher ein Verstoß gegen die ATGB des SV Werder Bremen vor.

Aufgrund dieser angeblichen Verstöße werden gegenüber der abgemahnten Person mehrere Ansprüche geltend gemacht. Anhand der ATGB habe der SV Werder Bremen gegen die abgemahnte Person Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft über die erzielten Mehrerlöse, Zahlung einer Vertragsstrafe sowie weitere Sanktionen.

In der Regel wird von den abgemahnten Personen Folgendes gefordert:

1. Eine unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung,

2. ein Kostenerstattungsanspruch der Rechtsverfolgungskosten,

3. ggf., dies ist jedoch nicht in jedem Falle so, wird eine Vertragsstrafe und weitere
Sanktionen angedroht.

Sämtliche Ansprüche werden unter Fristsetzung geltend gemacht. Zudem behält sich der SV Werder Bremen einen Anspruch vor, Auskunft darüber zu erteilen, ob, wann, welche und wie viele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch die abgemahnte Person veräußert wurden.

Insgesamt liegt der geforderte Zahlungsanspruch in der Regel zwischen 353,60 € und 603,60 €. Sofern die genannten Fristen ergebnislos verstreichen sollten, deutet die RuhrKanzlei an, dass sie dem SV Werder Bremen empfehlen wird, zur Durchsetzung seiner Ansprüche gerichtliche Schritte einzuleiten.

Haben auch Sie eine Ticketabmahnung des SV Werder Bremen oder anderen Bundesligavereinen erhalten?

Sofern auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten lassen.

Es muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob der geltend gemachte Vorwurf der Abmahnung berechtigt ist. So ist beispielsweise darauf zu achten, dass die abgemahnte Person auch den ATGB zugestimmt haben muss. Sofern dies nicht der Fall ist, besteht keine unmittelbare Vertragsbeziehung zwischen den Parteien. Dies ist jedoch Voraussetzung für eine Vertragsstrafe und sämtliche weitere geltend gemachten Ansprüche.

Unabhängig von jeglichen Rechtsansichten bietet es sich in der Regel an, gegenüber der Gegenseite eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine vergleichsweise Lösung hinsichtlich sämtlicher weiterer geltend gemachten Ansprüche zu treffen.

Wir vertreten unsere Mandanten seit vielen Jahren gegen die RuhrKanzlei bzw. deren Vorgänger und andere Kanzleien im Bereich der Ticketabmahnungen.

Gerne können Sie uns Ihre Ticketabmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zukommen lassen und um eine kostenlose Ersteinschätzung bitten. Andernfalls können Sie uns auch gerne telefonisch unter der Nummer 02307/17062 für eine Erstberatung erreichen.

Wir sehen Ihrer Anfrage entgegen.

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